Ein Ratenkredit wird in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt, das in einer Summe ausgezahlt wird. Zur Rückzahlung werden Ratenzahlungen vereinbart. Es gibt ihn als Konsumentenkredit, Teilzahlungsdarlehen, Verbraucherdarlehen oder Anschaffungsdarlehen. In Deutschland gibt es den Ratenkredit seit den 1950er-Jahren.
Abwicklung eines Ratenkredits
Ein Ratenkredit ist normalerweise ein standardisiertes Bankprodukt, das speziell für Privatkunden angeboten wird. Er zählt zu den gängigsten Kreditarten und bewegt sich normalerweise in einer Höhe von 1.000 bis 75.000 Euro mit einer maximalen Laufzeit von 84 Monaten, in Ausnahmefällen auch mal 120 Monate.
In den meisten Fällen sind keine Sicherheiten zu stellen, der Ratenkredit wird als Blankodarlehen gewährt. Typischerweise wird eine Lohn- und Gehaltsabtretung vertraglich vereinbart. Im Fall dass die Bonität des Kreditnehmers unzureichend ist, wird oftmals ein Bürge gefordert, der dann eine zusätzliche Sicherheit bietet. Dieser Bürge unterschreibt bei der Bank einen Bürgschaftsvertrag, der ihn dazu verpflichtet, dass er, für den Fall dass der Hauptschuldner ausfällt, für den Ratenkredit einsteht. Die Bürgschaft ist meist selbstschuldnerisch, das heißt, es ist kein langes Verfahren notwendig, die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners festzustellen. Wird ein Kraftfahrzeug finanziert, ist es üblich, den Kfz-Brief bis zur vollständigen Bezahlung bei der Bank zu hinterlegen.
Der Ratenkredit wird in gleichen Monatsraten zurückgezahlt, so ist es allgemein üblich. Die monatlichen Kreditraten enthalten neben der Kredittilgung auch Zinszahlungen und eventuell auch die Gebühren der Bank. Die Zinshöhe liegt im Normalfall höher als bei einer Immobilienfinanzierung aber auf jeden Fall unterhalb der Zinsen eines Disopkredits. Die Bearbeitungsgebühr für einen solchen Kredit beläuft sich typischerweise auf bis zu 3 % der Kreditsumme.
Um die Bank vor einem Zahlungsausfall im Todesfall zu schützen, wird normalerweise eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die noch zusätzliche Kosten verursacht. Ein Eintrag bei der Schufa wird meist auch vorgenommen. Die Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie wurde gegründet, um Vertragspartner vor dem Ausfall von Forderungen zu schützen und den Verbraucher vor Überschuldung zu bewahren.
Meist werden heute keine Standardzinsen angeboten. In Abhängigkeit von der Bonität des Kunden werden die Zinsen für den Ratenkredit individuell festgelegt. Der Zins muss im Vertrag als Effektivzins angegeben werden, damit die Kreditkosten der verschiedenen Anbieter leichter verglichen werden können.
Kündigung eines Ratenkredits
Die Bank hat bei einem Ratenkredit nur ein eingeschränktes Kündigungsrecht und darf nur in bestimmten Fällen kündigen. Um die Kündigung aussprechen zu können, muss der Vertragspartner, der Darlehnsnehmer, mindestens mit zwei Monatsraten ganz oder teilweise im Rückstand sein. Darüber hinaus muss der Rückstand mindestens 10 % des Nennbetrags des Darlehns bei einer Laufzeit des Kredits von weniger als 3 Jahren sein oder 5 % bei einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren. Weiterhin muss die Bank in ihrer dritten Mahnung die Kündigung des Kredits androhen, dabei muss sie eine zweiwöchige Frist einräumen und auf die Folgen verweisen.
Der Kreditnehmer kann den Kredit etwas einfacher kündigen. 6 Monate nach Auszahlung ist es für ihn möglich, den Ratenkredit mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Dabei ist dann keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Allerdings ist die Bank nicht verpflichtet, die anfangs gezahlte Bearbeitungsgebühr, die in den Kredit eingerechnet wurde, zurückzuzahlen.
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