Geschlossene Fonds ohne Agio zeichnen
Geschlossene Fonds sind seit Jahrzehnten DIE Steuersparmöglichkeit für jeden, der etwas Geld hat. Leider sind diese Zeiten vorbei, denn geschlossene Fonds arbeiten heutzutage kaum noch mit Steuersparmodellen. Selbst der Ausgabeaufschlag der Agio gehört der Vergangenheit an. Das liegt am §15b Einkommsteuergesetz, der es nicht mehr möglich macht, die Verluste der geschlossenen Fonds abzuschreiben.
Geschlossene Fonds vs. Investmentfonds
Den Unterschied macht schon der Name deutlich. Die geschlossenen Fonds werden irgendwann, wenn sie voll platziert, sind geschlossen, also dann, wenn die gewünschte Kapitalmenge erreicht ist. So sind sicher auch die geschlossenen Fonds der Wind- und Solarwirtschaft neben den Immobilienfonds die bekanntesten.
Der Sinn der geschlossenen Fonds ist es, Objekte zu erwerben und daraus eine Rendite zu erzielen. Investmentfonds hingegen setzen eher auf breite Investition. Geschlossene Fonds sind also fast immer an Projekte gebunden. Daher sind geschlossene Fonds auch fast immer sehr sicher in den Gewinnerwartungen, wenn denn das Konzept ausgereift ist. Jemand der in geschlossene Fonds investiert, sollte also schon über etwas Kenntnis der Branche und des Projekts verfügen, um zu beurteilen, ob das Projekt gewinnbringend ist. Besonders Finanzkrisen sind gefährlich für geschlossene Fonds, denn aufgrund Ihrer Kalkulationszeit von bis zu 30 Jahren gelten sie als etwas träge.
Auch Risiko ist mit dabei
Wie der Name schon vermuten lässt, können geschlossene Fonds auch nicht einfach gehandelt werden, wenn sie einmal geschlossen sind. Es können als keine Anteile einfach zurückgegeben werden. Vielmehr muss dafür ein Käufer gefunden werden.
Geschlossene Fonds werden eigentlich mit einem Agio von 5% gehandelt, doch seit diese Papiere auch vermehrt im Internet angeboten werden, sind geschlossene Fonds ohne Agio ebenfalls auf dem Markt.
Wer also in geschlossene Fonds investieren möchte, benötigt ein wenig Kenntnis der Branche, Geld, das für einen längeren Zeitraum frei ist sowie Zeit für die Recherche. Denn seit dem Wegfall der Steuersparmöglichkeiten bei Verlusten sind in der Tat nur noch geschlossene Fonds interessant, welche Gewinn erwirtschaften.
Nach langer Familienpause bin ich auf der Suche nach einer Möglichkeit, Geld zu verdienen. Mit Bewerbungen hat das bisher noch nicht geklappt. Also mache ich mich weiter auf die Suche, auch und gerade im Internet.
Freitag, 30. September 2011
Mittwoch, 28. September 2011
Ein Kreditvergleich lohnt sich immer
Auf der Suche nach einem neuen Kredit für das neue Auto oder die neue Einrichtung sollte man sich gut informieren und einen Kreditvergleich machen, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet. Nicht immer ist die Hausbank die günstigste, und meist ist sie auch nicht die einzige Bank, die einen Kredit gewähren würde.
Ein Kreditvergleich lohnt sich fast immer
Um auf dem mittlerweile ziemlich unüberschaubaren Markt den Überblick zu behalten, muss man sich ein bisschen auskennen. Meist ist es für den einzelnen Kunden sehr schwer, den Kredit mit den niedrigsten Zinsen, mit den besten Konditionen zu finden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein günstiges Angebot zu bekommen. Man kann beispielsweise die einzelnen Banken in seiner Stadt abklappern und dort entsprechende Angebote einholen. Das ist eine sehr mühselige und zeitaufwendige Vorgehensweise. Die Angebote sind oft nur sehr schwer zu vergleichen als Laie. Es gibt hier vieles zu beachten. Beispielsweise haben die Banken oft unterschiedliche Laufzeiten für ihre Kreditangebote, die Minimal- oder Maximalsumme, die ein Kunden bekommen kann, kann sehr stark variieren und auch der Effektivzins schwankt von Bank zu Bank sehr.
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die einen Kreditvergleich online anbieten. Dort findet man neben den bekannten großen Banken auch zahlreiche kleinere Anbieter und vor allem ein sehr umfangreiches Angebot an Online-Banken, die damit trumpfen können, dass sie keine Filiale unterhalten und weniger Personal vorhalten müssen, wodurch sie häufig sehr günstige Konditionen anbieten können, trotzdem aber guten Service und gute Erreichbarkeit garantieren.
Der online Kreditvergleich, schnell und einfach
Immer mehr Kunden, nicht nur im privaten Bereich, nutzen die umfangreichen Möglichkeiten, einen Kreditvergleich direkt im Internet zu machen. Häufig wird dann sogar direkt der Kredit abgeschlossen, der Trend für diese Art der Kreditabwicklung ist steigend. Auch Unternehmen finanzieren vieles über Kredite. Seit Langem ist es gang und gäbe auf Fremdfinanzierungen zurückzugreifen, wenn im Unternehmen etwas Neues angeschafft werden muss. Meist ist die Liquidität nicht gegeben, um eine größere Anschaffung direkt zu bezahlen, insbesondere bei kleinen oder noch sehr jungen Unternehmen. Das gilt für die Ersatzbeschaffung im Fuhrpark genauso wie für die Anschaffung neuer Büromöbel oder der Computeranlage. Wenn das Kapital knapp ist, muss der Unternehmer durch die Aufnahme eines Kredites dafür sorgen, dass er weiter handlungsfähig bleibt. Auch ein Unternehmen muss sehen, wie der Kredit am günstigsten zu bekommen ist. Und auch hier gilt, dass nicht immer die Hausbank die günstigsten Konditionen zu bieten hat. Das Unternehmen wird sich ebenso gründlich informieren und mit Sicherheit einen umfangreichen Kreditvergleich anstellen. Die Anbieter wollen auch hier gründlich miteinander verglichen werden, die Konditionen müssen einer genauen Inaugenscheinnahme standhalten. In den meisten Online-Portalen kann direkt der gewünschte Betrag eingegeben werden und die gewünschte Laufzeit oder die Ratenhöhe. Als Ergebnis gibt es meist eine ganze Liste an Anbietern, die infrage kommen. Die Konditionen werden übersichtlich und leicht vergleichbar dargestellt. Auf einer weiteren Seite werden auch viele Details angezeigt, die den gewünschten Kredit betreffen, sodass man auch im Detail die Angebote miteinander vergleichen kann. Meistens ist es sogar möglich von dort direkt zu einem Anbieter zu wechseln und eine persönliche Kreditanfrage zu stellen.
Ein Kreditvergleich lohnt sich fast immer
Um auf dem mittlerweile ziemlich unüberschaubaren Markt den Überblick zu behalten, muss man sich ein bisschen auskennen. Meist ist es für den einzelnen Kunden sehr schwer, den Kredit mit den niedrigsten Zinsen, mit den besten Konditionen zu finden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein günstiges Angebot zu bekommen. Man kann beispielsweise die einzelnen Banken in seiner Stadt abklappern und dort entsprechende Angebote einholen. Das ist eine sehr mühselige und zeitaufwendige Vorgehensweise. Die Angebote sind oft nur sehr schwer zu vergleichen als Laie. Es gibt hier vieles zu beachten. Beispielsweise haben die Banken oft unterschiedliche Laufzeiten für ihre Kreditangebote, die Minimal- oder Maximalsumme, die ein Kunden bekommen kann, kann sehr stark variieren und auch der Effektivzins schwankt von Bank zu Bank sehr.
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die einen Kreditvergleich online anbieten. Dort findet man neben den bekannten großen Banken auch zahlreiche kleinere Anbieter und vor allem ein sehr umfangreiches Angebot an Online-Banken, die damit trumpfen können, dass sie keine Filiale unterhalten und weniger Personal vorhalten müssen, wodurch sie häufig sehr günstige Konditionen anbieten können, trotzdem aber guten Service und gute Erreichbarkeit garantieren.
Der online Kreditvergleich, schnell und einfach
Immer mehr Kunden, nicht nur im privaten Bereich, nutzen die umfangreichen Möglichkeiten, einen Kreditvergleich direkt im Internet zu machen. Häufig wird dann sogar direkt der Kredit abgeschlossen, der Trend für diese Art der Kreditabwicklung ist steigend. Auch Unternehmen finanzieren vieles über Kredite. Seit Langem ist es gang und gäbe auf Fremdfinanzierungen zurückzugreifen, wenn im Unternehmen etwas Neues angeschafft werden muss. Meist ist die Liquidität nicht gegeben, um eine größere Anschaffung direkt zu bezahlen, insbesondere bei kleinen oder noch sehr jungen Unternehmen. Das gilt für die Ersatzbeschaffung im Fuhrpark genauso wie für die Anschaffung neuer Büromöbel oder der Computeranlage. Wenn das Kapital knapp ist, muss der Unternehmer durch die Aufnahme eines Kredites dafür sorgen, dass er weiter handlungsfähig bleibt. Auch ein Unternehmen muss sehen, wie der Kredit am günstigsten zu bekommen ist. Und auch hier gilt, dass nicht immer die Hausbank die günstigsten Konditionen zu bieten hat. Das Unternehmen wird sich ebenso gründlich informieren und mit Sicherheit einen umfangreichen Kreditvergleich anstellen. Die Anbieter wollen auch hier gründlich miteinander verglichen werden, die Konditionen müssen einer genauen Inaugenscheinnahme standhalten. In den meisten Online-Portalen kann direkt der gewünschte Betrag eingegeben werden und die gewünschte Laufzeit oder die Ratenhöhe. Als Ergebnis gibt es meist eine ganze Liste an Anbietern, die infrage kommen. Die Konditionen werden übersichtlich und leicht vergleichbar dargestellt. Auf einer weiteren Seite werden auch viele Details angezeigt, die den gewünschten Kredit betreffen, sodass man auch im Detail die Angebote miteinander vergleichen kann. Meistens ist es sogar möglich von dort direkt zu einem Anbieter zu wechseln und eine persönliche Kreditanfrage zu stellen.
Montag, 26. September 2011
Mahnbescheid beantragen! Darauf muss man achten!
Wer Forderungen, privat oder geschäftlich hat, kann mit einem Antrag auf Mahnverfahren einen Mahnbescheid erstellen lassen. Dieser Mahnbescheid, wie auch der darauffolgende Vollstreckungsbescheid, geben dem Gläubiger das Recht, 30 Jahre lang das Geld einzufordern. Heutzutage macht man das mit einem online Mahnverfahren, zum Beispiel bei www.mahnbscheid.de. Auch bei vielen Gerichten lässt sich direkt online das Mahnverfahren beantragen.
Vorteile des Online-Antrags auf Mahnverfahren
Wer schon einmal selber einen Antrag auf Mahnverfahren gestellt hat, kennt die Fußangeln. Hier fehlt ein Kreuzchen oder da wurde eine Frage missverstanden. Nach Wochen erst kommt dann der Antrag zurück. Bei einem Online-Mahnverfahren über eine Anwaltskanzlei passiert das nicht. Hier arbeiten Profis, deren tägliches Brot es ist, den Antrag auf Mahnverfahren zu stellen. Sie wissen genau, worauf es ankommt. Es muss übrigens niemand Angst haben, sofort unlösbare Fragen gestellt zu bekommen. Ein Mahnbescheid ergeht ohne rechtliche Prüfung des Sachverhaltes, jedoch tut jeder gut daran, die entsprechenden Informationen präsent zu haben, falls der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, denn dann kommt es zum Prozess und hier erfolgt dann auch eine Prüfung.
Die Kosten
Natürlich ist auch ein Online-Mahnverfahren nicht umsonst. Die Gerichtskosten belaufen sich hier auf rund 3% des Forderungsbetrags. Hinzu kommen die Kosten des Anwaltes gemäß der Gebührenordnung. Der Antragsteller muss hier zunächst in Vorlage treten, jedoch bekommt er das Geld im Falle der Schuldenbegleichung zurück. Diese Kosten werden nämlich dem Schuldner im Kapitel „Nebenforderungen“ in Rechnung gestellt.
Aber diese Kosten lohnen sich. Ist es für einen kleinen oder unerfahrenen Gläubiger schon recht kompliziert, alles selber richtig zu machen. Die Anwaltskanzlei weiß, wie vorzugehen ist, und achtet darauf, dass keine Fehler gemacht werden. Hat man letztlich den Antrag auf Mahnverfahren erfolgreich gestellt, so kann nach einer gewissen Zeit ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier sind natürlich Formalien einzuhalten. Mit dem Vollstreckungsbescheid gibt es dann auch die Möglichkeit, die Schulden mittels des Gerichtsvollziehers einzutreiben. Sofern der Gläubiger noch über Geld verfügt, wird der Gerichtsvollzieher dann sicherstellen, dass die Schulden beglichen werden.
Ein Aufwand, der sich lohnt.
Sicher klingt das alles aufwendig. Aber manchmal reicht schon der Antrag auf das Mahnverfahren, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Spätestens beim Vollsteckungsbescheid zahlt dann fast jeder. Schickt man den Gerichtsvollzieher, so kann es sein, dass der Schuldner die eidesstattliche Erklärung abgibt, so er denn kein Geld hat. Mit diesem Offenbarungseid ist dann allerdings meist das Begleichen der Forderung aussichtslos, denn der Schuldner hat amtlich bestätigt, dass er nicht zahlen kann.
Vorteile des Online-Antrags auf Mahnverfahren
Wer schon einmal selber einen Antrag auf Mahnverfahren gestellt hat, kennt die Fußangeln. Hier fehlt ein Kreuzchen oder da wurde eine Frage missverstanden. Nach Wochen erst kommt dann der Antrag zurück. Bei einem Online-Mahnverfahren über eine Anwaltskanzlei passiert das nicht. Hier arbeiten Profis, deren tägliches Brot es ist, den Antrag auf Mahnverfahren zu stellen. Sie wissen genau, worauf es ankommt. Es muss übrigens niemand Angst haben, sofort unlösbare Fragen gestellt zu bekommen. Ein Mahnbescheid ergeht ohne rechtliche Prüfung des Sachverhaltes, jedoch tut jeder gut daran, die entsprechenden Informationen präsent zu haben, falls der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht, denn dann kommt es zum Prozess und hier erfolgt dann auch eine Prüfung.
Die Kosten
Natürlich ist auch ein Online-Mahnverfahren nicht umsonst. Die Gerichtskosten belaufen sich hier auf rund 3% des Forderungsbetrags. Hinzu kommen die Kosten des Anwaltes gemäß der Gebührenordnung. Der Antragsteller muss hier zunächst in Vorlage treten, jedoch bekommt er das Geld im Falle der Schuldenbegleichung zurück. Diese Kosten werden nämlich dem Schuldner im Kapitel „Nebenforderungen“ in Rechnung gestellt.
Aber diese Kosten lohnen sich. Ist es für einen kleinen oder unerfahrenen Gläubiger schon recht kompliziert, alles selber richtig zu machen. Die Anwaltskanzlei weiß, wie vorzugehen ist, und achtet darauf, dass keine Fehler gemacht werden. Hat man letztlich den Antrag auf Mahnverfahren erfolgreich gestellt, so kann nach einer gewissen Zeit ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch hier sind natürlich Formalien einzuhalten. Mit dem Vollstreckungsbescheid gibt es dann auch die Möglichkeit, die Schulden mittels des Gerichtsvollziehers einzutreiben. Sofern der Gläubiger noch über Geld verfügt, wird der Gerichtsvollzieher dann sicherstellen, dass die Schulden beglichen werden.
Ein Aufwand, der sich lohnt.
Sicher klingt das alles aufwendig. Aber manchmal reicht schon der Antrag auf das Mahnverfahren, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Spätestens beim Vollsteckungsbescheid zahlt dann fast jeder. Schickt man den Gerichtsvollzieher, so kann es sein, dass der Schuldner die eidesstattliche Erklärung abgibt, so er denn kein Geld hat. Mit diesem Offenbarungseid ist dann allerdings meist das Begleichen der Forderung aussichtslos, denn der Schuldner hat amtlich bestätigt, dass er nicht zahlen kann.
Samstag, 24. September 2011
Energiefonds erfreuen sich hoher Kapitalzuschüsse!
Die Schlagwörter unserer Zeit lauten sicher Umwelt und Energie, erst recht seit Fukujima. Daher erfreuen sich auch die Energiefonds größter Beliebtheit. Diese Entwicklung zieht sich durch die komplette Branche und macht auch vor den geschlossen Fonds nicht halt. Sehr zur Freude der Anleger.
Der Gesetzgeber als Investitionsbremse
Leider hat an genau dieser Stelle der Gesetzgeber die wichtigsten Investitionen behindert. Der Paragraf §15b des Einkommensteuergesetzes schränkt die Verlustzuweisungsmöglichkeiten für geschlossene Fonds sehr ein und so verlieren viele große Anleger das Interesse. Daher schrumpfte das Investitionsvolumen der geschlossenen Fonds deutlich. Eine weitere Bremse der geschlossenen Fonds im Energiebereich war die Tatsache, dass manche Prognosen doch sehr optimistisch waren. Aber die Entwicklungen gehen weiter und neue Energieformen werden interessant.
Alternative Energien als Motor für die Energiefonds
Waren bis vor Kurzem nur Windenergiefirmen am Markt, so hat sich der Markt gewandelt. Biomasse und Solarenergie kommen immer mehr in Mode. Auch davon profitieren die geschlossenen Fonds.
Auch wenn die Kurse aller Energiefirmen zur Zeit etwas Achterbahn fahren, so werden die Papiere und auch die entsprechenden geschlossenen Fonds langfristig nahezu zwangsweise Gewinne verzeichnen. Mit der Abschaltung der Kernkraftwerke wird die Nachfrage nach alternativen Energien immer größer werden. Denn nicht nur Kernkraftwerke werden abgeschaltet, auch die Vorräte an Öl und Gas gehen zur Neige. Um hier vorzubauen, gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz, welches die Vergütungen für die Einspeisung etc. regelt. So werden alternative Energieanlagen langsam aber sicher interessant.
Der Anleger entdeckt seine Vorliebe für die alternativen Energien
Seit dem Atomausstiegsgesetz und auch schon zuvor wagte doch der eine oder andere Anleger den Sprung in die Energiewirtschaft. Seither werden auch geschlossene Fonds im Bereich der alternativen Energien immer beliebter. Übrigens gibt es ein prominentes Beispiel für die Gewinne, welche diese Energieformen erwirtschaften. Daniel Kübelböck investierte den Gewinn seiner ersten CD vor acht Jahren in alternative Energien. Diese Investition machte ihn zum mehrfachen Millionär.
Energiefonds erfreuen sich also immer größer werdender Beliebtheit. Genauso wie die Aktien der Branche.
Der Gesetzgeber als Investitionsbremse
Leider hat an genau dieser Stelle der Gesetzgeber die wichtigsten Investitionen behindert. Der Paragraf §15b des Einkommensteuergesetzes schränkt die Verlustzuweisungsmöglichkeiten für geschlossene Fonds sehr ein und so verlieren viele große Anleger das Interesse. Daher schrumpfte das Investitionsvolumen der geschlossenen Fonds deutlich. Eine weitere Bremse der geschlossenen Fonds im Energiebereich war die Tatsache, dass manche Prognosen doch sehr optimistisch waren. Aber die Entwicklungen gehen weiter und neue Energieformen werden interessant.
Alternative Energien als Motor für die Energiefonds
Waren bis vor Kurzem nur Windenergiefirmen am Markt, so hat sich der Markt gewandelt. Biomasse und Solarenergie kommen immer mehr in Mode. Auch davon profitieren die geschlossenen Fonds.
Auch wenn die Kurse aller Energiefirmen zur Zeit etwas Achterbahn fahren, so werden die Papiere und auch die entsprechenden geschlossenen Fonds langfristig nahezu zwangsweise Gewinne verzeichnen. Mit der Abschaltung der Kernkraftwerke wird die Nachfrage nach alternativen Energien immer größer werden. Denn nicht nur Kernkraftwerke werden abgeschaltet, auch die Vorräte an Öl und Gas gehen zur Neige. Um hier vorzubauen, gibt es das Erneuerbare Energien Gesetz, welches die Vergütungen für die Einspeisung etc. regelt. So werden alternative Energieanlagen langsam aber sicher interessant.
Der Anleger entdeckt seine Vorliebe für die alternativen Energien
Seit dem Atomausstiegsgesetz und auch schon zuvor wagte doch der eine oder andere Anleger den Sprung in die Energiewirtschaft. Seither werden auch geschlossene Fonds im Bereich der alternativen Energien immer beliebter. Übrigens gibt es ein prominentes Beispiel für die Gewinne, welche diese Energieformen erwirtschaften. Daniel Kübelböck investierte den Gewinn seiner ersten CD vor acht Jahren in alternative Energien. Diese Investition machte ihn zum mehrfachen Millionär.
Energiefonds erfreuen sich also immer größer werdender Beliebtheit. Genauso wie die Aktien der Branche.
Donnerstag, 22. September 2011
Rentenversicherung
Es wird in Deutschland vom „3-Schichten-Modell“ gesprochen, wenn es um die Altersvorsorge geht. Die erste Schicht beinhaltet alle gesetzlichen Versicherungen, wie die Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung oder die Rürup-Rente. In der zweiten Schicht sind die betriebliche Altersversorgung sowie die Riester-Rente zu finden. Private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots decken die dritte und letzte Schicht ab. Dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) folgend, ist der Anteil von Rentenversicherungsverträgen von 1,7 Millionen in 1990 auf 19,9 Millionen 2009 stark gestiegen.
Eine Rentenversicherung soll als zusätzliche geförderte Altersvorsorge die Lücke bei Eintritt in den Ruhestand zu schließen helfen. Auch ist sie für Personen von Vorteil, die eine Kapitallebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht mehr abschließen können, aber etwas für die Altersvorsorge tun wollen. Als Erlebensversicherung angelegt (Versicherung auf den Erlebensfall) wird nach Ablauf eine Leibrente fällig. Die Beiträge können als Einmalbeitrag oder als laufende Beiträge gezahlt werden.
Überalterung
Laut den aktuellen Sterbetafeln und auch was jeder beobachten kann, werden die Menschen immer älter. Die Versicherer haben dies entsprechend kalkuliert, aber nicht damit gerechnet, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Damit müssen sie in der Rentenversicherung auch länger Leibrenten bezahlen, was, wenn die Steigerung so weiter geht, irgendwann nicht mehr gehen wird. Zwar wurde ein Sicherheitszuschlag einkalkuliert, aber der reicht bereits jetzt nur noch aus, um die aktuellen Forderungen zu bedienen. Ein probates Mittel haben die Versicherer aber noch. Im Notfall können die Rentenbeiträge gesenkt werden, also die Leistungen gekürzt werden, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und somit alle versicherten Leibrentenbezieher weiterhin bedienen zu können. Daher muss von den Versicherern regelmäßig die ausreichende Vorsorge gehaltener Deckungsrückstellungen überprüft werden. Passen diese nicht mehr, muss der Aufwand der Rückstellungen erhöht werden, was aus Eigenmitteln erfolgen kann oder durch Kürzungen der Überschüsse.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Gerade bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann nach Ablauf der Laufzeit das Kapital als Einmalzahlung oder verrentet und lebenslang ausgezahlt werden. Die Wertentwicklung ist nicht vorhersehbar und es wird auch kein Garantiezins für eventuelle Kursschwankungen ausgewiesen. Es gibt aber Garantiefonds, wo unter festgelegten Kriterien ein Verlust vermieden werden kann. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Mischung aus einem Fondssparplan und einer privaten Rentenversicherung. Von Beginn an ist der Kunde an der Entwicklung seines Fondsvermögens beteiligt und hat am Ende einen Anspruch auf eine Leibrente.
In der steuerlichen Betrachtung unterliegen nur 50 Prozent der Erträge bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr der Steuer. Die Auszahlung im Todesfall ist einkommenssteuerfrei, eine teilweise Auszahlung oder eine Beleihung möglich. Auch lassen sich Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, allerdings müssen dann die Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Als Zielgruppe lassen sich unter anderen Alleinstehende, Vermögende oder gesundheitlich Beeinträchtigte ausmachen, für die eine Lebensversicherung wegen der negativen Bewertung nicht mehr infrage kommt.
Fondsgebundene Kapitalanlagen haben in den letzten 30 Jahren wesentlich höhere Renditen erzielt, als klassische Vorsorgeprodukte. Zumal bei den Klassikern die Garantieverzinsung ständig sinkt und ab Januar 2012 nur noch 1,75 Prozent per anno zu garantieren sind. Sicher kommen die Überschussbeteiligungen hinzu, aber in den wenigsten Fällen werden 5 Prozent oder mehr erzielt.
Eine Rentenversicherung soll als zusätzliche geförderte Altersvorsorge die Lücke bei Eintritt in den Ruhestand zu schließen helfen. Auch ist sie für Personen von Vorteil, die eine Kapitallebensversicherung aus Gesundheitsgründen nicht mehr abschließen können, aber etwas für die Altersvorsorge tun wollen. Als Erlebensversicherung angelegt (Versicherung auf den Erlebensfall) wird nach Ablauf eine Leibrente fällig. Die Beiträge können als Einmalbeitrag oder als laufende Beiträge gezahlt werden.
Überalterung
Laut den aktuellen Sterbetafeln und auch was jeder beobachten kann, werden die Menschen immer älter. Die Versicherer haben dies entsprechend kalkuliert, aber nicht damit gerechnet, dass immer mehr Menschen immer älter werden. Damit müssen sie in der Rentenversicherung auch länger Leibrenten bezahlen, was, wenn die Steigerung so weiter geht, irgendwann nicht mehr gehen wird. Zwar wurde ein Sicherheitszuschlag einkalkuliert, aber der reicht bereits jetzt nur noch aus, um die aktuellen Forderungen zu bedienen. Ein probates Mittel haben die Versicherer aber noch. Im Notfall können die Rentenbeiträge gesenkt werden, also die Leistungen gekürzt werden, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und somit alle versicherten Leibrentenbezieher weiterhin bedienen zu können. Daher muss von den Versicherern regelmäßig die ausreichende Vorsorge gehaltener Deckungsrückstellungen überprüft werden. Passen diese nicht mehr, muss der Aufwand der Rückstellungen erhöht werden, was aus Eigenmitteln erfolgen kann oder durch Kürzungen der Überschüsse.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Gerade bei der fondsgebundenen Lebensversicherung kann nach Ablauf der Laufzeit das Kapital als Einmalzahlung oder verrentet und lebenslang ausgezahlt werden. Die Wertentwicklung ist nicht vorhersehbar und es wird auch kein Garantiezins für eventuelle Kursschwankungen ausgewiesen. Es gibt aber Garantiefonds, wo unter festgelegten Kriterien ein Verlust vermieden werden kann. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Mischung aus einem Fondssparplan und einer privaten Rentenversicherung. Von Beginn an ist der Kunde an der Entwicklung seines Fondsvermögens beteiligt und hat am Ende einen Anspruch auf eine Leibrente.
In der steuerlichen Betrachtung unterliegen nur 50 Prozent der Erträge bei einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einer Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr der Steuer. Die Auszahlung im Todesfall ist einkommenssteuerfrei, eine teilweise Auszahlung oder eine Beleihung möglich. Auch lassen sich Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung koppeln, allerdings müssen dann die Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Als Zielgruppe lassen sich unter anderen Alleinstehende, Vermögende oder gesundheitlich Beeinträchtigte ausmachen, für die eine Lebensversicherung wegen der negativen Bewertung nicht mehr infrage kommt.
Fondsgebundene Kapitalanlagen haben in den letzten 30 Jahren wesentlich höhere Renditen erzielt, als klassische Vorsorgeprodukte. Zumal bei den Klassikern die Garantieverzinsung ständig sinkt und ab Januar 2012 nur noch 1,75 Prozent per anno zu garantieren sind. Sicher kommen die Überschussbeteiligungen hinzu, aber in den wenigsten Fällen werden 5 Prozent oder mehr erzielt.
Dienstag, 20. September 2011
Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Dabei übernimmt der Versicherer im vereinbarten Umfang bei Interessenwahrnehmung die erforderlichen Kosten.
So sind die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung in den meisten Bedingungen formuliert. Wichtig ist dabei die Aussage „im vereinbarten Umfang“. Denn wer keine Rechtsschutzversicherung für den Beruf abgeschlossen hat, kann dafür auch keine Leistung beanspruchen, obwohl er Verkehrsrechtsschutz versichert hat.
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen
Viele Versicherer bündeln die einzelnen Versicherungsleistungen und bieten ihren Kunden Pakete an. Da gibt es das Paket für den Privatbereich, Verkehr, Beruf und Arbeit, für die Wohnung und das Grundstück und viele mehr. Somit entstehen Bausteine, die dann einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Es wird dann auch noch eine Unterscheidung vorgenommen, ob die Rechtsschutzversicherung als Privatperson benötigt wird oder für Gewerbetreibende. Da kommt dann der sogenannte Firmenrechtsschutz zum Tragen. Die Pakete sind im Einzelnen weiter untergliedert. Oft überfordern die vielen Untergliederungen den Kunden und können bei speziellen Konstellationen nur von den Experten der Versicherer geklärt werden.
Einige Beispiele zu den Versicherungsleistungen
Eine Frau stürzt im Supermarkt und verletzt sich. Wenn der Fall klar ist und der Betreiber des Supermarkts dafür verantwortlich, wird die Haftpflichtversicherung des Betreibers leisten. Kommt es aber zu Streitigkeiten und die Frau hat eine private Rechtsschutzversicherung, wird der Versicherer die Leistung für die Geltendmachung der Ansprüche übernehmen. Aufseiten des Betreibers wird die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche übernehmen.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber findet der Versicherungsnehmer eines Arbeitsrechtsschutzes für nicht gerechtfertigt. Mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz kann er einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, um sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Abgedeckt im Versicherungsschutz sind die Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Als Verkehrsteilnehmer, ob mit Auto, Motorrad oder Mofa, ist ein Verkehrsrechtsschutz unerlässlich. Es droht der Führerscheinentzug, eine Unstimmigkeit mit der Autowerkstatt oder ein unberechtigtes Bußgeld und dafür soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Auch hilft der Verkehrsrechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall.
Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern sind heute an der Tagesordnung. Oft müssen die Gerichte entscheiden und es entsteht ein langer Weg, der ohne Anwalt aussichtslos ist. Selbst wenn man sich selbst als gutmütig halten sollte, ist man vor einer Klage des Nachbarn nie sicher. Die Kosten steigen sehr schnell in eine Höhe, die dann kaum noch zu bewältigen ist. Abhilfe schafft hier der Haus- und Wohnungsrechtsschutz. Er übernimmt die Kosten des Verfahrens, egal wie es ausgehen mag.
Grundlage und Ausschlüsse einer Rechtsschutzversicherung
Es gibt aber auch generelle Ausschlüsse in den Versicherungsverträgen. So kann niemand den eigenen Rechtsschutzversicherer mit seiner Versicherung verklagen. Klagen vor dem Verfassungsgericht sowie den internationalen Gerichtshöfen sind ebenfalls ausgeschlossen. Genaue Angaben sind in den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) zu finden wie auch in den Bedingungen des abgeschlossenen Leistungsumfangs.
Egal, welcher Versicherungsschutz gewählt wurde und welcher Versicherer den Versicherungsschein ausstellt, in einem Leistungsfall muss immer zuerst eine Deckungszusage eingeholt werden. Ist die Angelegenheit bereits am Laufen, ist es meist zu spät und der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Es sind Wartezeiten bei einem Neuabschluss einzuhalten und es gibt Selbstbehalte in den einzelnen Tarifen.
So sind die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung in den meisten Bedingungen formuliert. Wichtig ist dabei die Aussage „im vereinbarten Umfang“. Denn wer keine Rechtsschutzversicherung für den Beruf abgeschlossen hat, kann dafür auch keine Leistung beanspruchen, obwohl er Verkehrsrechtsschutz versichert hat.
Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen
Viele Versicherer bündeln die einzelnen Versicherungsleistungen und bieten ihren Kunden Pakete an. Da gibt es das Paket für den Privatbereich, Verkehr, Beruf und Arbeit, für die Wohnung und das Grundstück und viele mehr. Somit entstehen Bausteine, die dann einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Es wird dann auch noch eine Unterscheidung vorgenommen, ob die Rechtsschutzversicherung als Privatperson benötigt wird oder für Gewerbetreibende. Da kommt dann der sogenannte Firmenrechtsschutz zum Tragen. Die Pakete sind im Einzelnen weiter untergliedert. Oft überfordern die vielen Untergliederungen den Kunden und können bei speziellen Konstellationen nur von den Experten der Versicherer geklärt werden.
Einige Beispiele zu den Versicherungsleistungen
Eine Frau stürzt im Supermarkt und verletzt sich. Wenn der Fall klar ist und der Betreiber des Supermarkts dafür verantwortlich, wird die Haftpflichtversicherung des Betreibers leisten. Kommt es aber zu Streitigkeiten und die Frau hat eine private Rechtsschutzversicherung, wird der Versicherer die Leistung für die Geltendmachung der Ansprüche übernehmen. Aufseiten des Betreibers wird die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche übernehmen.
Die Kündigung durch den Arbeitgeber findet der Versicherungsnehmer eines Arbeitsrechtsschutzes für nicht gerechtfertigt. Mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz kann er einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, um sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Abgedeckt im Versicherungsschutz sind die Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Als Verkehrsteilnehmer, ob mit Auto, Motorrad oder Mofa, ist ein Verkehrsrechtsschutz unerlässlich. Es droht der Führerscheinentzug, eine Unstimmigkeit mit der Autowerkstatt oder ein unberechtigtes Bußgeld und dafür soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Auch hilft der Verkehrsrechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall.
Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern sind heute an der Tagesordnung. Oft müssen die Gerichte entscheiden und es entsteht ein langer Weg, der ohne Anwalt aussichtslos ist. Selbst wenn man sich selbst als gutmütig halten sollte, ist man vor einer Klage des Nachbarn nie sicher. Die Kosten steigen sehr schnell in eine Höhe, die dann kaum noch zu bewältigen ist. Abhilfe schafft hier der Haus- und Wohnungsrechtsschutz. Er übernimmt die Kosten des Verfahrens, egal wie es ausgehen mag.
Grundlage und Ausschlüsse einer Rechtsschutzversicherung
Es gibt aber auch generelle Ausschlüsse in den Versicherungsverträgen. So kann niemand den eigenen Rechtsschutzversicherer mit seiner Versicherung verklagen. Klagen vor dem Verfassungsgericht sowie den internationalen Gerichtshöfen sind ebenfalls ausgeschlossen. Genaue Angaben sind in den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) zu finden wie auch in den Bedingungen des abgeschlossenen Leistungsumfangs.
Egal, welcher Versicherungsschutz gewählt wurde und welcher Versicherer den Versicherungsschein ausstellt, in einem Leistungsfall muss immer zuerst eine Deckungszusage eingeholt werden. Ist die Angelegenheit bereits am Laufen, ist es meist zu spät und der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Es sind Wartezeiten bei einem Neuabschluss einzuhalten und es gibt Selbstbehalte in den einzelnen Tarifen.
Sonntag, 18. September 2011
Lebensversicherung
Laut dem GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) sind nach dem Zahlenwerk von 2008 ca. 93 Millionen Lebensversicherungsverträge in den Beständen der Versicherungskonzerne mit einem Kapitalanlagebestand von 690 Milliarden Euro.
Allgemeine Definition
Unter einer Lebensversicherung versteht man die wirtschaftliche Absicherung einer Person für den Todes- oder Erlebensfall. Hierzu wird eine bestimmte Versicherungssumme festgeschrieben, die dann gegen Zahlung von Prämien im Versicherungsfall zur Auszahlung gelangt. Der Versicherungsfall tritt entweder durch Ableben der versicherten Person ein oder durch Ablauf des Vertrags. Die Versicherungsleistung wird dann an die bezugsberechtigten Personen oder den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Arten der Lebensversicherung
Bei der klassischen Lebensversicherung soll vor allen Dingen der Todesfall über einen bestimmten Zeitraum abgesichert werden. Im Erlebensfall und bei einer Kapitalbildung wird die eingezahlte Summe inklusive der Überschüsse nach Abzug der Kosten ausgezahlt. Sie arbeitet mit einer Garantieverzinsung, die in den letzten Jahren immer geringer wurde. Eine weitere Senkung für das kommende Jahr ist bereits beschlossene Sache. Gestartet 1903 mit 3,5 Prozent per anno, über 4 Prozent in den 90er-Jahren, liegt die Garantieverzinsung derzeit bei 2,25 Prozent per anno. Eine Senkung auf 1,75 Prozent für Neuverträge hat das Finanzministerium gegen den Rat der Versicherungsmathematiker bekannt gegeben. Diese wollten lediglich eine Absenkung auf 2 Prozent, da sich die Konjunktur erholt und die Zinsen steigen. Diese Senkung soll kleinen Gesellschaften die Möglichkeit geben, sich am Markt zu etablieren und ausreichende Erträge zu erwirtschaften, damit wenigstens der Garantiezins ausgezahlt werden kann.
Die Fondsgebundene Lebensversicherung verfolgt einen ganz anderen Ansatz. Vielmehr als der Todesfallschutz spielt hier die steuerbegünstigte Kapitalanlage eine Rolle. Es gibt bei den meisten Verträgen keinen Garantiezins. Das Kapitalanlagerisiko wird also alleine vom Versicherungsnehmer getragen. Der Reiz dabei stellt die eigene Auswahl der Anlagen dar sowie den Absicherungsmöglichkeiten. Zugleich wird über die Mindestlaufzeit von 12 Jahren in der Regel eine wesentlich höhere Rendite erzielt, als in der klassischen Anlage. Die erhöhte Gewinnausrichtung birgt aber auch Risiken. Sollte eine solche Anlage sehr gute Gewinne erzielt haben, aber ausgerechnet am Auszahlungstermin ein Börsencrash passieren, können alle Gewinne dahin sein. Deshalb ist es ratsam, während der Laufzeit in eine sichere Fondsanlage zu wechseln oder mit der Auszahlung zu warten und das Vermögen im Depot zu parken, bis die Werte wieder steigen.
Eine weitere Art ist die Risikolebensversicherung. Es gibt zwar auch hier wieder viele Abwandlungen, doch die reine Risikoversicherung verspricht eine Leistung im Todesfall. Dabei wird also das reine Risiko Ableben versichert. Der Kunde zahlt einen Beitrag, je nach Höhe der Versicherungssumme, Eintrittsalter und Gesundheitszustand und trägt die Bezugsberechtigten ein. Ideal als Hinterbliebenenversorgung, zur Absicherung von Schulden oder als Basis für weitere Unterversicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, erlischt die Versicherung ohne weitere Leistungen. Dafür ist der Beitrag sehr günstig und es wird eben nur das Notwendigste abgedeckt.
Tarifvielfalt
Viele Lebensversicherer beherbergen eine Vielfalt an verschiedenen Tarifen unter ihrem Dach. Der Kunde ist hierbei total überfordert und die Vermittler verkaufen oft nur das Produkt, welches für sie am einfachsten erscheint und wo sie die meiste Provision erhalten, denn auch sie überblicken in den wenigsten Fällen den Tarifdschungel der Gesellschaften.
Allgemeine Definition
Unter einer Lebensversicherung versteht man die wirtschaftliche Absicherung einer Person für den Todes- oder Erlebensfall. Hierzu wird eine bestimmte Versicherungssumme festgeschrieben, die dann gegen Zahlung von Prämien im Versicherungsfall zur Auszahlung gelangt. Der Versicherungsfall tritt entweder durch Ableben der versicherten Person ein oder durch Ablauf des Vertrags. Die Versicherungsleistung wird dann an die bezugsberechtigten Personen oder den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Arten der Lebensversicherung
Bei der klassischen Lebensversicherung soll vor allen Dingen der Todesfall über einen bestimmten Zeitraum abgesichert werden. Im Erlebensfall und bei einer Kapitalbildung wird die eingezahlte Summe inklusive der Überschüsse nach Abzug der Kosten ausgezahlt. Sie arbeitet mit einer Garantieverzinsung, die in den letzten Jahren immer geringer wurde. Eine weitere Senkung für das kommende Jahr ist bereits beschlossene Sache. Gestartet 1903 mit 3,5 Prozent per anno, über 4 Prozent in den 90er-Jahren, liegt die Garantieverzinsung derzeit bei 2,25 Prozent per anno. Eine Senkung auf 1,75 Prozent für Neuverträge hat das Finanzministerium gegen den Rat der Versicherungsmathematiker bekannt gegeben. Diese wollten lediglich eine Absenkung auf 2 Prozent, da sich die Konjunktur erholt und die Zinsen steigen. Diese Senkung soll kleinen Gesellschaften die Möglichkeit geben, sich am Markt zu etablieren und ausreichende Erträge zu erwirtschaften, damit wenigstens der Garantiezins ausgezahlt werden kann.
Die Fondsgebundene Lebensversicherung verfolgt einen ganz anderen Ansatz. Vielmehr als der Todesfallschutz spielt hier die steuerbegünstigte Kapitalanlage eine Rolle. Es gibt bei den meisten Verträgen keinen Garantiezins. Das Kapitalanlagerisiko wird also alleine vom Versicherungsnehmer getragen. Der Reiz dabei stellt die eigene Auswahl der Anlagen dar sowie den Absicherungsmöglichkeiten. Zugleich wird über die Mindestlaufzeit von 12 Jahren in der Regel eine wesentlich höhere Rendite erzielt, als in der klassischen Anlage. Die erhöhte Gewinnausrichtung birgt aber auch Risiken. Sollte eine solche Anlage sehr gute Gewinne erzielt haben, aber ausgerechnet am Auszahlungstermin ein Börsencrash passieren, können alle Gewinne dahin sein. Deshalb ist es ratsam, während der Laufzeit in eine sichere Fondsanlage zu wechseln oder mit der Auszahlung zu warten und das Vermögen im Depot zu parken, bis die Werte wieder steigen.
Eine weitere Art ist die Risikolebensversicherung. Es gibt zwar auch hier wieder viele Abwandlungen, doch die reine Risikoversicherung verspricht eine Leistung im Todesfall. Dabei wird also das reine Risiko Ableben versichert. Der Kunde zahlt einen Beitrag, je nach Höhe der Versicherungssumme, Eintrittsalter und Gesundheitszustand und trägt die Bezugsberechtigten ein. Ideal als Hinterbliebenenversorgung, zur Absicherung von Schulden oder als Basis für weitere Unterversicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, erlischt die Versicherung ohne weitere Leistungen. Dafür ist der Beitrag sehr günstig und es wird eben nur das Notwendigste abgedeckt.
Tarifvielfalt
Viele Lebensversicherer beherbergen eine Vielfalt an verschiedenen Tarifen unter ihrem Dach. Der Kunde ist hierbei total überfordert und die Vermittler verkaufen oft nur das Produkt, welches für sie am einfachsten erscheint und wo sie die meiste Provision erhalten, denn auch sie überblicken in den wenigsten Fällen den Tarifdschungel der Gesellschaften.
Freitag, 16. September 2011
Krankenversicherung
Unter einer Krankenversicherung versteht man einen Leistungserbringer, der die Kosten für eine ärztliche Behandlung oder ärztlich angeratene Behandlung inklusive aller Nebenkosten, wie zum Beispiel Beratung und Medikamente, übernimmt. Ob diese Behandlung durch eine Erkrankung, Schwangerschaft oder durch einen Unfall notwendig geworden ist, spielt dabei keine Rolle.
In Deutschland spaltet sich die Krankenversicherung in zwei Systeme. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Leistungserbringer und auf der anderen Seite kämpfen die privaten Krankenversicherungen (PKV) um die Kunden. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherer oder auch Krankenkassen (GKV) genannt, herrscht ebenfalls ein sehr großer Konkurrenzkampf.
Eine Krankenversicherung gehört in vielen Ländern zu den sozialen Sicherungssystemen. Die gesetzlichen Krankenkassen können in Deutschland circa 87 Prozent der Krankenversicherten und die privaten Krankenversicherungen die restlichen 13 Prozent als Kunden verbuchen.
Finanzierungssysteme
Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in der Art der Finanzierung. Während die GKV umlagefinanziert ist, kommt bei der PKV ein privatrechtlicher Vertrag zustande. In der Umlagefinanzierung kommt ein Beitragszahler auch für einen Geringverdiener oder für einen Rentner auf. Die gezahlten Beiträge werden auf alle verteilt und für die Leistungen verzehrt. Entsteht eine Unterdeckung, werden entweder Leistungen gekürzt oder Beiträge angehoben. So kommen zum Beispiel aktuell zwei Beitragszahler für einen Rentner auf. Durch die Verlängerung des Lebensalters ist damit zu rechnen, dass 2030 das Verhältnis bereits eins zu eins sein wird. Die demografische Entwicklung wird dafür sorgen, dass die Beiträge weiter steigen und die Leistungen noch mehr gekürzt werden. Es gibt aber auch andere Stellschrauben, die bisher vom Staat aus politischen Gründen nicht angegangen wurden. Wer die Paläste der einzelnen Kassen schon bewundert hat, konnte feststellen, wofür seine Beiträge missbraucht wurden. Auch die Vielfalt der verschiedenen Kassen gilt es heute neu zu überdenken. Waren sie historisch betrachtet richtig und gut, hat sich durch die Liberalisierung und dadurch Öffnung der Kassen der Unterschied minimiert. Eine Einheitskasse mit Einheitsleistungen und einer durchgängigen Verwaltung würde Millionen einsparen. Sicher würde Personal freigesetzt werden, aber dieses Personal wird bei dem drohenden oder bereits vorhandenen Fachkräftemangel sehr schnell wieder in feste Arbeitsverträge übergehen, suchen doch gerade die Versicherungsunternehmen gute Arbeitskräfte und haben unter dem Mangel zu leiden. Die Lobbyisten würden dies aber nie zulassen, egal, auf welchem Rücken es ausgetragen wird. Und schon sind wir bei den Rentnern. Sie sind die Melkkuh der Nation. Nicht nur dass die Renten kaum oder gar nicht steigen, werden sie durch immer höhere Beiträge zur Kasse gebeten. Diejenigen, denen wir unseren heutigen Lebensstandard zu verdanken haben, die dafür geschuftet und geschwitzt haben, die ihren Anteil schon lange bezahlt haben, werden jetzt wieder und immer höher belangt. Wie lange sich wohl diese „graue Masse“ das noch gefallen lässt?
Voraussetzungen
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss schon einige Voraussetzungen erfüllen. Angestellte sollten freiwillige Mitglieder in ihrer GKV sein und somit über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Selbstständige oder Freiberufler können ohne die Berücksichtigung ihres Erwerbseinkommens wechseln. Für Beamte, die vom Staat eine Beihilfe bekommen, macht die Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung besonderen Sinn. Sind diese Hürden alle genommen, müssen nur noch die Voraussetzungen der verschiedenen Versicherer erfüllt werden.
In Deutschland spaltet sich die Krankenversicherung in zwei Systeme. Auf der einen Seite stehen die gesetzlichen Leistungserbringer und auf der anderen Seite kämpfen die privaten Krankenversicherungen (PKV) um die Kunden. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherer oder auch Krankenkassen (GKV) genannt, herrscht ebenfalls ein sehr großer Konkurrenzkampf.
Eine Krankenversicherung gehört in vielen Ländern zu den sozialen Sicherungssystemen. Die gesetzlichen Krankenkassen können in Deutschland circa 87 Prozent der Krankenversicherten und die privaten Krankenversicherungen die restlichen 13 Prozent als Kunden verbuchen.
Finanzierungssysteme
Beide Systeme unterscheiden sich grundlegend in der Art der Finanzierung. Während die GKV umlagefinanziert ist, kommt bei der PKV ein privatrechtlicher Vertrag zustande. In der Umlagefinanzierung kommt ein Beitragszahler auch für einen Geringverdiener oder für einen Rentner auf. Die gezahlten Beiträge werden auf alle verteilt und für die Leistungen verzehrt. Entsteht eine Unterdeckung, werden entweder Leistungen gekürzt oder Beiträge angehoben. So kommen zum Beispiel aktuell zwei Beitragszahler für einen Rentner auf. Durch die Verlängerung des Lebensalters ist damit zu rechnen, dass 2030 das Verhältnis bereits eins zu eins sein wird. Die demografische Entwicklung wird dafür sorgen, dass die Beiträge weiter steigen und die Leistungen noch mehr gekürzt werden. Es gibt aber auch andere Stellschrauben, die bisher vom Staat aus politischen Gründen nicht angegangen wurden. Wer die Paläste der einzelnen Kassen schon bewundert hat, konnte feststellen, wofür seine Beiträge missbraucht wurden. Auch die Vielfalt der verschiedenen Kassen gilt es heute neu zu überdenken. Waren sie historisch betrachtet richtig und gut, hat sich durch die Liberalisierung und dadurch Öffnung der Kassen der Unterschied minimiert. Eine Einheitskasse mit Einheitsleistungen und einer durchgängigen Verwaltung würde Millionen einsparen. Sicher würde Personal freigesetzt werden, aber dieses Personal wird bei dem drohenden oder bereits vorhandenen Fachkräftemangel sehr schnell wieder in feste Arbeitsverträge übergehen, suchen doch gerade die Versicherungsunternehmen gute Arbeitskräfte und haben unter dem Mangel zu leiden. Die Lobbyisten würden dies aber nie zulassen, egal, auf welchem Rücken es ausgetragen wird. Und schon sind wir bei den Rentnern. Sie sind die Melkkuh der Nation. Nicht nur dass die Renten kaum oder gar nicht steigen, werden sie durch immer höhere Beiträge zur Kasse gebeten. Diejenigen, denen wir unseren heutigen Lebensstandard zu verdanken haben, die dafür geschuftet und geschwitzt haben, die ihren Anteil schon lange bezahlt haben, werden jetzt wieder und immer höher belangt. Wie lange sich wohl diese „graue Masse“ das noch gefallen lässt?
Voraussetzungen
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss schon einige Voraussetzungen erfüllen. Angestellte sollten freiwillige Mitglieder in ihrer GKV sein und somit über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Selbstständige oder Freiberufler können ohne die Berücksichtigung ihres Erwerbseinkommens wechseln. Für Beamte, die vom Staat eine Beihilfe bekommen, macht die Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung besonderen Sinn. Sind diese Hürden alle genommen, müssen nur noch die Voraussetzungen der verschiedenen Versicherer erfüllt werden.
Mittwoch, 14. September 2011
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen und versichert die Sachen gegen Neuwert. Das heisst, wie die Sachen wieder neu in gleicher Art und Güte zu beschaffen sind. In der Fachwelt spricht man auch von der verbundenen Hausratversicherung, da die Leistungen nur im Verbund zu bekommen sind und einzelne versicherte Leistung nicht gekündigt werden können, ohne den gesamten Vertrag zu kündigen.
Versicherte Gefahren und Kosten
Die wichtigsten Gefahren, die in der Hausratsversicherung versichert werden, sind der Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Ein schönes Beispiel für ein versichertes Feuer ist die Kerze am Weihnachtsbaum, die durch einen Luftzug die Flamme auf die Vorhänge überspringen lässt. Somit hat das Feuer oder die Flamme den bestimmungsgemäßen Herd verlassen und kann sich aus eigener Kraft ausbreiten.
Nach dem Feuer geht es an die Bestandsaufnahme. Die Sachen, die zerstört wurden und was zur Wiederherstellung alles notwendig ist. Zunächst wird aufgeräumt und entsorgt. Vielleicht ist die Räumung der gesamten Wohnung notwendig, damit ordnungsgemäß renoviert werden kann. Die nicht beschädigten Sachen müssen transportiert und gelagert werden. Eventuell wird nun die leer stehende Wohnung bewacht werden müssen. Es erfolgt die Renovierung und Wiederbeschaffung der zerstörten Gegenstände sowie die Einräumung. Alle diese Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen.
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig austritt. Ein Eckventil am Waschbecken wird undicht oder die angeschlossene Zuleitung löst sich komplett und setzt die Wohnung oder das Haus unter Wasser. Alle nicht mit dem Haus oder Wohnung verbundenen Gegenstände zählen zum Hausrat und sind versichert.
Der Herbststurm fegt mit mindestens Windstärke acht über das Land. Die Fenster werden eingedrückt und der Regen macht die Möbel in der Wohnung kaputt. Ein klarer Fall für die Leistungen der Hausratversicherung. Die Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel die Fenster, werden über die Gebäudeversicherung abgedeckt und nicht wie oft angenommen, über die Hausratversicherung.
Einbrecher hebeln die Balkontür auf und stehlen die wertvollsten Gegenstände. Dabei randalieren sie auch noch und zerstören die Einrichtung. Wer so etwas schon mitgemacht hat, wird nach dem Schock froh sein, eine Hausratversicherung zu haben, die alle Schäden ersetzt.
Diese Gefahren sind immer versichert, aber der Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag erweitert werden. Zusätzlich lassen sich Fahrraddiebstahl und Überspannungsschäden mitversichern. Bei Vertragsabschluss sollte der Kunde darauf achten, dass kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgen kann. In einem normalen Haushalt werden 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorgeschlagen. Also bei einhundert Quadratmetern bedeutet das eine Versicherungssumme von 65.000 Euro.
Ausschlüsse
Wie in jeder anderen Versicherung auch versucht sich der Versicherer zu schützen und die Leistungspflicht einzugrenzen. So sind zum Beispiel Krieg oder Schäden durch Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Feuer muss eine offene Flamme haben, Sengschäden werden nicht bezahlt. Brennt allerdings die Kunststoffgardine und Funken fliegen auf den Teppich und versengen ihn, das ist wieder versichert, weil der Ursprung die offene Flamme ist.
Bei Überspannungsschäden muss der Blitz direkt einschlagen und nicht durch Überspannung im Stromnetz wegen Blitzeinschlag zwei Straßen weiter die Gerätschaften kaputtgehen. Gerade an diesem Punkt drücken sich sehr viele Versicherer und verweigern den Kunden die Erstattung.
Versicherte Gefahren und Kosten
Die wichtigsten Gefahren, die in der Hausratsversicherung versichert werden, sind der Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Ein schönes Beispiel für ein versichertes Feuer ist die Kerze am Weihnachtsbaum, die durch einen Luftzug die Flamme auf die Vorhänge überspringen lässt. Somit hat das Feuer oder die Flamme den bestimmungsgemäßen Herd verlassen und kann sich aus eigener Kraft ausbreiten.
Nach dem Feuer geht es an die Bestandsaufnahme. Die Sachen, die zerstört wurden und was zur Wiederherstellung alles notwendig ist. Zunächst wird aufgeräumt und entsorgt. Vielleicht ist die Räumung der gesamten Wohnung notwendig, damit ordnungsgemäß renoviert werden kann. Die nicht beschädigten Sachen müssen transportiert und gelagert werden. Eventuell wird nun die leer stehende Wohnung bewacht werden müssen. Es erfolgt die Renovierung und Wiederbeschaffung der zerstörten Gegenstände sowie die Einräumung. Alle diese Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen.
Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig austritt. Ein Eckventil am Waschbecken wird undicht oder die angeschlossene Zuleitung löst sich komplett und setzt die Wohnung oder das Haus unter Wasser. Alle nicht mit dem Haus oder Wohnung verbundenen Gegenstände zählen zum Hausrat und sind versichert.
Der Herbststurm fegt mit mindestens Windstärke acht über das Land. Die Fenster werden eingedrückt und der Regen macht die Möbel in der Wohnung kaputt. Ein klarer Fall für die Leistungen der Hausratversicherung. Die Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel die Fenster, werden über die Gebäudeversicherung abgedeckt und nicht wie oft angenommen, über die Hausratversicherung.
Einbrecher hebeln die Balkontür auf und stehlen die wertvollsten Gegenstände. Dabei randalieren sie auch noch und zerstören die Einrichtung. Wer so etwas schon mitgemacht hat, wird nach dem Schock froh sein, eine Hausratversicherung zu haben, die alle Schäden ersetzt.
Diese Gefahren sind immer versichert, aber der Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag erweitert werden. Zusätzlich lassen sich Fahrraddiebstahl und Überspannungsschäden mitversichern. Bei Vertragsabschluss sollte der Kunde darauf achten, dass kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgen kann. In einem normalen Haushalt werden 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorgeschlagen. Also bei einhundert Quadratmetern bedeutet das eine Versicherungssumme von 65.000 Euro.
Ausschlüsse
Wie in jeder anderen Versicherung auch versucht sich der Versicherer zu schützen und die Leistungspflicht einzugrenzen. So sind zum Beispiel Krieg oder Schäden durch Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Feuer muss eine offene Flamme haben, Sengschäden werden nicht bezahlt. Brennt allerdings die Kunststoffgardine und Funken fliegen auf den Teppich und versengen ihn, das ist wieder versichert, weil der Ursprung die offene Flamme ist.
Bei Überspannungsschäden muss der Blitz direkt einschlagen und nicht durch Überspannung im Stromnetz wegen Blitzeinschlag zwei Straßen weiter die Gerätschaften kaputtgehen. Gerade an diesem Punkt drücken sich sehr viele Versicherer und verweigern den Kunden die Erstattung.
Montag, 12. September 2011
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, berechtigte Ansprüche zu begleichen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Das ist die einfache Formulierung, ohne viel Versicherungslatein zu verwenden. Natürlich geht es auch hoch kompliziert, weil viele Versicherer Ihre Produkte nicht für den Kunden gemacht haben und schon gar nicht die Formulierungen. Sie müssen sich ja schützen, damit auch Fälle abgelehnt werden können. Denn eine negative Presse ist auch Marketing. Aber lassen wir das und schauen uns die Haftpflichtversicherung etwas genauer an, ohne in die Bedingungen tief einsteigen zu müssen, denn dann würde es wieder niemand mehr interessieren oder die Wenigsten könnten es verstehen. Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.
Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen - Pflichtversicherung
Die wohl am häufigsten anzutreffende Haftpflichtversicherung steht in unmittelbarem Zusammenhang zu des Deutschen liebstes Kind, dem Auto. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich. Und wird die Prämie nicht bezahlt, führt dies unweigerlich zur Stilllegung durch die Behörde. Diese Pflichtversicherung ist auch deshalb notwendig, weil durch den Gebrauch des Fahrzeugs sehr große Schäden entstehen können, die der Halter in der Regel aus eigener Tasche nicht begleichen kann. Ob es sich nun um Personen-, Sach- oder Umweltschäden handelt, die Schadenssummen gehen gleich in die Tausende.
Auch wer als Jäger unterwegs ist und eine Schusswaffe führt, muss eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen.
Freiwillige Haftpflichtversicherungen
Einmal angenommen, obwohl auch schon passiert, ein Fußgänger behindert beim Überqueren der Straße einen Fahrradfahrer, der zu Fall kommt. Eine ganz alltägliche Situation. Der Fahrradfahrer hat alles richtig gemacht und sogar einen Helm an, obwohl dies keine Vorschrift ist. Bei dem Sturz zieht er sich einen schweren Beckenbruch zu und muss für eine längere Zeit ins Krankenhaus und anschließend zur Rehabilitation in eine Klinik. Von dem Schmerzensgeld einmal abgesehen, werden der Krankenversicherer und der Rentenversicherer den Verursacher in Regress nehmen. Sollte der keine private Haftpflichtversicherung haben, wird er wohl ganz schnell bettelarm werden. Das hört sich zwar nach Sargdeckelgeklapper an, ist aber schon passiert. Selbstverständlich gibt es auch andere und kleinere Schäden, aber wer weiß schon, was auf ihn zukommt?
Ein ganz anderes Beispiel ist der Biss des Hundes in den Postboten. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kann der Hund sogar ein weiteres Mal zuschnappen, werden die Kosten doch übernommen.
Auf dem Grundstück des Nachbarn kommt es durch eine Unterspülung zur plötzlichen Absenkung des Erdreichs, und das gerade beim Sommerfest. Der Anzug des Bürgermeisters wird dabei verschmutzt und beschädigt. Aber der Hausherr hat ja eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für die Schäden Dritter aufkommt.
Weitere Versicherungen sind die Gewässerschadenshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Wassersporthaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- oder die Arzthaftpflichtversicherung. Es gibt noch einige Haftpflichtversicherungen mehr.
Leistungsausschlüsse
Schäden, die mit Vorsatz begangen oder herbeigeführt wurden, sind genauso ausgeschlossen von den Leistungen wie im Zustand der Deliktsunfähigkeit verursachte Schäden. Ein Beispiel kann da zur Besseren Darstellung helfen. Der Nachbar hat Besuch vom Bürgermeister. Die Gattin des Bürgermeisters wird ohnmächtig und fällt. Im Fallen reißt sie den Beistelltisch im Wohnzimmer um und die teure Obstschale geht dabei zu Bruch. Zum Zeitpunkt, als der Schaden verursacht wurde, war die Person deliktsunfähig da ohnmächtig. Es gibt noch viel mehr Leistungsausschlüsse.
Das ist die einfache Formulierung, ohne viel Versicherungslatein zu verwenden. Natürlich geht es auch hoch kompliziert, weil viele Versicherer Ihre Produkte nicht für den Kunden gemacht haben und schon gar nicht die Formulierungen. Sie müssen sich ja schützen, damit auch Fälle abgelehnt werden können. Denn eine negative Presse ist auch Marketing. Aber lassen wir das und schauen uns die Haftpflichtversicherung etwas genauer an, ohne in die Bedingungen tief einsteigen zu müssen, denn dann würde es wieder niemand mehr interessieren oder die Wenigsten könnten es verstehen. Der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.
Es gibt verschiedene Arten von Haftpflichtversicherungen - Pflichtversicherung
Die wohl am häufigsten anzutreffende Haftpflichtversicherung steht in unmittelbarem Zusammenhang zu des Deutschen liebstes Kind, dem Auto. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist keine Zulassung möglich. Und wird die Prämie nicht bezahlt, führt dies unweigerlich zur Stilllegung durch die Behörde. Diese Pflichtversicherung ist auch deshalb notwendig, weil durch den Gebrauch des Fahrzeugs sehr große Schäden entstehen können, die der Halter in der Regel aus eigener Tasche nicht begleichen kann. Ob es sich nun um Personen-, Sach- oder Umweltschäden handelt, die Schadenssummen gehen gleich in die Tausende.
Auch wer als Jäger unterwegs ist und eine Schusswaffe führt, muss eine sogenannte Jagdhaftpflichtversicherung vorweisen.
Freiwillige Haftpflichtversicherungen
Einmal angenommen, obwohl auch schon passiert, ein Fußgänger behindert beim Überqueren der Straße einen Fahrradfahrer, der zu Fall kommt. Eine ganz alltägliche Situation. Der Fahrradfahrer hat alles richtig gemacht und sogar einen Helm an, obwohl dies keine Vorschrift ist. Bei dem Sturz zieht er sich einen schweren Beckenbruch zu und muss für eine längere Zeit ins Krankenhaus und anschließend zur Rehabilitation in eine Klinik. Von dem Schmerzensgeld einmal abgesehen, werden der Krankenversicherer und der Rentenversicherer den Verursacher in Regress nehmen. Sollte der keine private Haftpflichtversicherung haben, wird er wohl ganz schnell bettelarm werden. Das hört sich zwar nach Sargdeckelgeklapper an, ist aber schon passiert. Selbstverständlich gibt es auch andere und kleinere Schäden, aber wer weiß schon, was auf ihn zukommt?
Ein ganz anderes Beispiel ist der Biss des Hundes in den Postboten. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kann der Hund sogar ein weiteres Mal zuschnappen, werden die Kosten doch übernommen.
Auf dem Grundstück des Nachbarn kommt es durch eine Unterspülung zur plötzlichen Absenkung des Erdreichs, und das gerade beim Sommerfest. Der Anzug des Bürgermeisters wird dabei verschmutzt und beschädigt. Aber der Hausherr hat ja eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für die Schäden Dritter aufkommt.
Weitere Versicherungen sind die Gewässerschadenshaftpflicht-, Berufshaftpflicht-, Wassersporthaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- oder die Arzthaftpflichtversicherung. Es gibt noch einige Haftpflichtversicherungen mehr.
Leistungsausschlüsse
Schäden, die mit Vorsatz begangen oder herbeigeführt wurden, sind genauso ausgeschlossen von den Leistungen wie im Zustand der Deliktsunfähigkeit verursachte Schäden. Ein Beispiel kann da zur Besseren Darstellung helfen. Der Nachbar hat Besuch vom Bürgermeister. Die Gattin des Bürgermeisters wird ohnmächtig und fällt. Im Fallen reißt sie den Beistelltisch im Wohnzimmer um und die teure Obstschale geht dabei zu Bruch. Zum Zeitpunkt, als der Schaden verursacht wurde, war die Person deliktsunfähig da ohnmächtig. Es gibt noch viel mehr Leistungsausschlüsse.
Samstag, 10. September 2011
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine der wichtigsten Versorgungsquellen ist unsere Arbeitskraft. Dabei spielt es keine Rolle, was wir machen, Hauptsache wir können schaffen. Dieses Gut kann sehr schnell durch äußere oder innere Einflüsse beeinträchtigt oder komplett aufgelöst werden. Der Verlust der Arbeitskraft, die Beeinträchtigung, den derzeitigen Beruf weiter ausüben zu können, führt in die Berufsunfähigkeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der privaten Versicherungswirtschaft auch als BU-Versicherung oder BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) bezeichnet. Dort ist sie meistens an eine Lebens- oder Rentenversicherung angehängt. Selten sind die Abschlüsse einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beobachten. Neben der Unfallversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Invaliditätsversicherungen.
Beispiele
Beim Bauen seiner Überdachung rutscht Herr P. auf dem Gebälk aus und stürzt aus einer Höhe von zweieinhalb Metern herunter. Dabei schlägt er sich an einem Querbalken den Kopf an. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma kommt er besinnungslos ins Krankenhaus, wo er zehn Wochen bleiben muss. Danach geht es für einige Monate in die Rehabilitation, da durch den Aufschlag auf den Querbalken irreparable Schäden am Gehirn entstanden sind. Es kommt zu epileptischen Anfällen. Zwar probiert Herr P. wieder, seine Arbeit als technischer Leiter der Omnibusse seiner Stadt, aber es kommt immer wieder zu heftigen Anfällen und zu langen krankheitsbedingten Ausfällen. Die Ärte bescheinigen ihm die Berufsunfähigkeit.
Da der letzte ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, greift nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierzu darf er zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Dabei kommt es auch immer auf die Bedingungen des Versicherers an. Die Definition der Berufsunfähigkeit lautet: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch Was? Wie lange? außer Stande ist, welchen Beruf? Auszuüben, den er vor Was? hatte.“
Das Was? bezieht sich auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Mit wie lange? wird der Prognosezeitraum bemessen (in der Regel mindestens sechs Monate) und mit welchen Beruf? ist der zuletzt ausgeübte Beruf anzugeben.
Im Fall von Herrn P. liest sich das dann so: Herr P. ist völlig berufsunfähig, da er infolge der Körperverletzung, die ärztlich bescheinigt wurde, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten außerstande ist, seinen Beruf als Kfz-Meister und technischer Leiter auszuüben.
Abstrakte Verweisung
Einige Versicherungsgesellschaften haben die sogenannte abstrakte Verweisung noch in ihren Verträgen und Bedingungen. Ein Vertrag mit einer solchen Klausel ist strikt abzulehnen, denn er führt oft zur Leistungsfreiheit des Versicherers und der Kunde ist zusätzlich zu seiner Erkrankung oder Verletzung ohne Einnahmen. Es bedeutet, dass der Versicherer sich auf eine Formulierung stützt, die besagt, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben kann, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung seiner jetzigen Lebensstellung entspricht. Auch wenn das Einkommen bis zu zwanzig Prozent niedriger sein sollte als zuvor. Ob es einen Job gibt oder nicht, ist nur Sache des Betroffenen. Die Versicherer verweisen nur auf einen anderen Beruf. Ein Gefässchirurg verliert bei einem Unfall einen Daumen. Er ist faktisch berufsunfähig, aber der Versicherer kann ihn darauf verweisen, als Berater oder Ähnlichen zu arbeiten und ist somit von der Leistung befreit.
Deshalb ist es vor Abschluss immer wichtig, einen unabhängigen Experten einzuschalten und Verträge auf solche Fußangeln zu überprüfen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der privaten Versicherungswirtschaft auch als BU-Versicherung oder BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) bezeichnet. Dort ist sie meistens an eine Lebens- oder Rentenversicherung angehängt. Selten sind die Abschlüsse einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beobachten. Neben der Unfallversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Invaliditätsversicherungen.
Beispiele
Beim Bauen seiner Überdachung rutscht Herr P. auf dem Gebälk aus und stürzt aus einer Höhe von zweieinhalb Metern herunter. Dabei schlägt er sich an einem Querbalken den Kopf an. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma kommt er besinnungslos ins Krankenhaus, wo er zehn Wochen bleiben muss. Danach geht es für einige Monate in die Rehabilitation, da durch den Aufschlag auf den Querbalken irreparable Schäden am Gehirn entstanden sind. Es kommt zu epileptischen Anfällen. Zwar probiert Herr P. wieder, seine Arbeit als technischer Leiter der Omnibusse seiner Stadt, aber es kommt immer wieder zu heftigen Anfällen und zu langen krankheitsbedingten Ausfällen. Die Ärte bescheinigen ihm die Berufsunfähigkeit.
Da der letzte ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, greift nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierzu darf er zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Dabei kommt es auch immer auf die Bedingungen des Versicherers an. Die Definition der Berufsunfähigkeit lautet: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch Was? Wie lange? außer Stande ist, welchen Beruf? Auszuüben, den er vor Was? hatte.“
Das Was? bezieht sich auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Mit wie lange? wird der Prognosezeitraum bemessen (in der Regel mindestens sechs Monate) und mit welchen Beruf? ist der zuletzt ausgeübte Beruf anzugeben.
Im Fall von Herrn P. liest sich das dann so: Herr P. ist völlig berufsunfähig, da er infolge der Körperverletzung, die ärztlich bescheinigt wurde, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten außerstande ist, seinen Beruf als Kfz-Meister und technischer Leiter auszuüben.
Abstrakte Verweisung
Einige Versicherungsgesellschaften haben die sogenannte abstrakte Verweisung noch in ihren Verträgen und Bedingungen. Ein Vertrag mit einer solchen Klausel ist strikt abzulehnen, denn er führt oft zur Leistungsfreiheit des Versicherers und der Kunde ist zusätzlich zu seiner Erkrankung oder Verletzung ohne Einnahmen. Es bedeutet, dass der Versicherer sich auf eine Formulierung stützt, die besagt, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben kann, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung seiner jetzigen Lebensstellung entspricht. Auch wenn das Einkommen bis zu zwanzig Prozent niedriger sein sollte als zuvor. Ob es einen Job gibt oder nicht, ist nur Sache des Betroffenen. Die Versicherer verweisen nur auf einen anderen Beruf. Ein Gefässchirurg verliert bei einem Unfall einen Daumen. Er ist faktisch berufsunfähig, aber der Versicherer kann ihn darauf verweisen, als Berater oder Ähnlichen zu arbeiten und ist somit von der Leistung befreit.
Deshalb ist es vor Abschluss immer wichtig, einen unabhängigen Experten einzuschalten und Verträge auf solche Fußangeln zu überprüfen.
Donnerstag, 8. September 2011
Riester-Rente
Zu der zweiten Schicht der Altersvorsorge gehört die sogenannte Riester-Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 2000/2001 reformiert und die Rente gekürzt. Durch die Riester-Rente sollte diese Lücke wieder geschlossen werden. Zu Beginn der neuen Rente war sie ein vollkommener Flop. Erst in den letzten Jahren wurde die Riester-Rente vom Vertrieb der Versicherungsgesellschaften entdeckt und der Verkauf forciert. Auch waren hierzu einige Änderungen aufseiten des Gesetzgebers notwendig, damit diese Rente sowohl für den Kunden als auch für den Vermittler attraktiv wurde. Zusätzlich hat sich auch die Argumentation der Vermittler verändert. Während klassische Lebensversicherungen immer mehr an Bedeutung verlieren und es dadurch immer schwieriger wird, sie zu verkaufen, wird durch den Staat die Argumentation für „riestern“ gleich mitgeliefert. Denn wer will schon im Ruhestand am Hungertuch nagen?
Der Anfang der Riester-Rente 2001
Die neue Rente ist da: Wer bekommt wie viel? Nach Zustimmung des Bundesrates zur Rentenreform ist der Einstieg in die staatlich geförderte private Vorsorge geschafft. Davon profitieren Arbeiter, Angestellte, aber auch pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Mütter und Väter während Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende. Vom kommenden Jahr an gibt es staatliche Zulagen oder Steuervergünstigungen, je nachdem, was günstiger ist.
Die Förderung baut sich stufenweise auf. Zunächst einmal erhalten Alleinstehende und Verheiratete eine Grundzulage. Sie beträgt im nächsten und übernächsten Jahr zwar nur 75 DM, steigt jedoch auf bis zu 300 DM im Jahr 2008. Zudem steht dieser Betrag beiden Eheleuten zu, wenn diese steuerlich zusammen veranlagt werden und eigenständig rentenversichert sind. Hinzu addieren sich außerdem Kinderzulagen. Pro Sprössling sind das 90 DM im nächsten und übernächsten Jahr. Diese Zuschüsse klettern über 180 DM und 270 DM auf 360 DM pro Kind im Jahr 2008.
In den Genuss der staatlichen Gelder kommen aber nur diejenigen, die bereit sind, einen Teil des eigenen Einkommens in die Altersvorsorge zu stecken. Generell gilt: Je geringer das Einkommen, desto mehr beteiligt sich Vater Staat prozentual an der Förderung. Alleinstehende Geringverdiener mit einem Kind müssen beispielsweise nur 147 DM im Jahr selbst sparen, um im Gegenzug (in der Endstufe der Reform im Jahr 2008) stattliche 663 DM vom Staat zur Altersvorsorge zu bekommen. Das bedeutet: Mehr als 80 Prozent der Sparleistung trägt in diesem Fall die Allgemeinheit.
Andererseits: Je höher das Einkommen, desto mehr spendiert der Staat nominal, also in absoluten DM-Beträgen. Der Höchstbetrag für die Steuerabsetzbarkeit liegt bei über 4000 DM im Jahr. Wer bereit ist, vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die eigene Altersvorsorge zu investieren, der erhält die maximale Zulage. Ein verheirateter, allein verdienender Facharbeiter beispielsweise mit zwei Kindern und einem (Vorjahres-)Bruttogehalt von 60 000 DM muss selbst 1080 DM aufwenden, um zusätzlich 1320 DM vom Staat als Zuschuss (ab 2008) zu empfangen. Diese 1320 DM setzen sich aus zwei Grundförderbeträgen für ihn und seine Frau und zwei Kinderförderbeträgen von jeweils 360 DM zusammen. 1080 DM Eigenbeitrag und 1320 DM Zulagen ergeben zusammen 2400 DM. Dies wiederum entspricht den geforderten vier Prozent Gesamtleistung, um in den Genuss der Maximalförderung zu kommen.
Heute ist alles viel besser!
Der Anfang der Riester-Rente 2001
Die neue Rente ist da: Wer bekommt wie viel? Nach Zustimmung des Bundesrates zur Rentenreform ist der Einstieg in die staatlich geförderte private Vorsorge geschafft. Davon profitieren Arbeiter, Angestellte, aber auch pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Mütter und Väter während Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende. Vom kommenden Jahr an gibt es staatliche Zulagen oder Steuervergünstigungen, je nachdem, was günstiger ist.
Die Förderung baut sich stufenweise auf. Zunächst einmal erhalten Alleinstehende und Verheiratete eine Grundzulage. Sie beträgt im nächsten und übernächsten Jahr zwar nur 75 DM, steigt jedoch auf bis zu 300 DM im Jahr 2008. Zudem steht dieser Betrag beiden Eheleuten zu, wenn diese steuerlich zusammen veranlagt werden und eigenständig rentenversichert sind. Hinzu addieren sich außerdem Kinderzulagen. Pro Sprössling sind das 90 DM im nächsten und übernächsten Jahr. Diese Zuschüsse klettern über 180 DM und 270 DM auf 360 DM pro Kind im Jahr 2008.
In den Genuss der staatlichen Gelder kommen aber nur diejenigen, die bereit sind, einen Teil des eigenen Einkommens in die Altersvorsorge zu stecken. Generell gilt: Je geringer das Einkommen, desto mehr beteiligt sich Vater Staat prozentual an der Förderung. Alleinstehende Geringverdiener mit einem Kind müssen beispielsweise nur 147 DM im Jahr selbst sparen, um im Gegenzug (in der Endstufe der Reform im Jahr 2008) stattliche 663 DM vom Staat zur Altersvorsorge zu bekommen. Das bedeutet: Mehr als 80 Prozent der Sparleistung trägt in diesem Fall die Allgemeinheit.
Andererseits: Je höher das Einkommen, desto mehr spendiert der Staat nominal, also in absoluten DM-Beträgen. Der Höchstbetrag für die Steuerabsetzbarkeit liegt bei über 4000 DM im Jahr. Wer bereit ist, vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die eigene Altersvorsorge zu investieren, der erhält die maximale Zulage. Ein verheirateter, allein verdienender Facharbeiter beispielsweise mit zwei Kindern und einem (Vorjahres-)Bruttogehalt von 60 000 DM muss selbst 1080 DM aufwenden, um zusätzlich 1320 DM vom Staat als Zuschuss (ab 2008) zu empfangen. Diese 1320 DM setzen sich aus zwei Grundförderbeträgen für ihn und seine Frau und zwei Kinderförderbeträgen von jeweils 360 DM zusammen. 1080 DM Eigenbeitrag und 1320 DM Zulagen ergeben zusammen 2400 DM. Dies wiederum entspricht den geforderten vier Prozent Gesamtleistung, um in den Genuss der Maximalförderung zu kommen.
Heute ist alles viel besser!
Dienstag, 6. September 2011
Kreditvergleich
Auf der Suche nach einem neuen Kredit für das neue Auto oder die neue Einrichtung sollte man sich gut informieren und einen Kreditvergleich machen, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet. Nicht immer ist die Hausbank die günstigste, und meist ist sie auch nicht die einzige Bank, die einen Kredit gewähren würde.
Ein Kreditvergleich lohnt sich fast immer
Um auf dem mittlerweile ziemlich unüberschaubaren Markt den Überblick zu behalten, muss man sich ein bisschen auskennen. Meist ist es für den einzelnen Kunden sehr schwer, den Kredit mit den niedrigsten Zinsen, mit den besten Konditionen zu finden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein günstiges Angebot zu bekommen. Man kann beispielsweise die einzelnen Banken in seiner Stadt abklappern und dort entsprechende Angebote einholen. Das ist eine sehr mühselige und zeitaufwendige Vorgehensweise. Die Angebote sind oft nur sehr schwer zu vergleichen als Laie. Es gibt hier vieles zu beachten. Beispielsweise haben die Banken oft unterschiedliche Laufzeiten für ihre Kreditangebote, die Minimal- oder Maximalsumme, die ein Kunden bekommen kann, kann sehr stark variieren und auch der Effektivzins schwankt von Bank zu Bank sehr.
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die einen Kreditvergleich online anbieten. Dort findet man neben den bekannten großen Banken auch zahlreiche kleinere Anbieter und vor allem ein sehr umfangreiches Angebot an Online-Banken, die damit trumpfen können, dass sie keine Filiale unterhalten und weniger Personal vorhalten müssen, wodurch sie häufig sehr günstige Konditionen anbieten können, trotzdem aber guten Service und gute Erreichbarkeit garantieren.
Der online Kreditvergleich, schnell und einfach
Immer mehr Kunden, nicht nur im privaten Bereich, nutzen die umfangreichen Möglichkeiten, einen Kreditvergleich direkt im Internet zu machen. Häufig wird dann sogar direkt der Kredit abgeschlossen, der Trend für diese Art der Kreditabwicklung ist steigend. Auch Unternehmen finanzieren vieles über Kredite. Seit Langem ist es gang und gäbe auf Fremdfinanzierungen zurückzugreifen, wenn im Unternehmen etwas Neues angeschafft werden muss. Meist ist die Liquidität nicht gegeben, um eine größere Anschaffung direkt zu bezahlen, insbesondere bei kleinen oder noch sehr jungen Unternehmen. Das gilt für die Ersatzbeschaffung im Fuhrpark genauso wie für die Anschaffung neuer Büromöbel oder der Computeranlage. Wenn das Kapital knapp ist, muss der Unternehmer durch die Aufnahme eines Kredites dafür sorgen, dass er weiter handlungsfähig bleibt. Auch ein Unternehmen muss sehen, wie der Kredit am günstigsten zu bekommen ist. Und auch hier gilt, dass nicht immer die Hausbank die günstigsten Konditionen zu bieten hat. Das Unternehmen wird sich ebenso gründlich informieren und mit Sicherheit einen umfangreichen Kreditvergleich anstellen. Die Anbieter wollen auch hier gründlich miteinander verglichen werden, die Konditionen müssen einer genauen Inaugenscheinnahme standhalten. In den meisten Online-Portalen kann direkt der gewünschte Betrag eingegeben werden und die gewünschte Laufzeit oder die Ratenhöhe. Als Ergebnis gibt es meist eine ganze Liste an Anbietern, die infrage kommen. Die Konditionen werden übersichtlich und leicht vergleichbar dargestellt. Auf einer weiteren Seite werden auch viele Details angezeigt, die den gewünschten Kredit betreffen, sodass man auch im Detail die Angebote miteinander vergleichen kann. Meistens ist es sogar möglich von dort direkt zu einem Anbieter zu wechseln und eine persönliche Kreditanfrage zu stellen.
Ein Kreditvergleich lohnt sich fast immer
Um auf dem mittlerweile ziemlich unüberschaubaren Markt den Überblick zu behalten, muss man sich ein bisschen auskennen. Meist ist es für den einzelnen Kunden sehr schwer, den Kredit mit den niedrigsten Zinsen, mit den besten Konditionen zu finden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein günstiges Angebot zu bekommen. Man kann beispielsweise die einzelnen Banken in seiner Stadt abklappern und dort entsprechende Angebote einholen. Das ist eine sehr mühselige und zeitaufwendige Vorgehensweise. Die Angebote sind oft nur sehr schwer zu vergleichen als Laie. Es gibt hier vieles zu beachten. Beispielsweise haben die Banken oft unterschiedliche Laufzeiten für ihre Kreditangebote, die Minimal- oder Maximalsumme, die ein Kunden bekommen kann, kann sehr stark variieren und auch der Effektivzins schwankt von Bank zu Bank sehr.
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die einen Kreditvergleich online anbieten. Dort findet man neben den bekannten großen Banken auch zahlreiche kleinere Anbieter und vor allem ein sehr umfangreiches Angebot an Online-Banken, die damit trumpfen können, dass sie keine Filiale unterhalten und weniger Personal vorhalten müssen, wodurch sie häufig sehr günstige Konditionen anbieten können, trotzdem aber guten Service und gute Erreichbarkeit garantieren.
Der online Kreditvergleich, schnell und einfach
Immer mehr Kunden, nicht nur im privaten Bereich, nutzen die umfangreichen Möglichkeiten, einen Kreditvergleich direkt im Internet zu machen. Häufig wird dann sogar direkt der Kredit abgeschlossen, der Trend für diese Art der Kreditabwicklung ist steigend. Auch Unternehmen finanzieren vieles über Kredite. Seit Langem ist es gang und gäbe auf Fremdfinanzierungen zurückzugreifen, wenn im Unternehmen etwas Neues angeschafft werden muss. Meist ist die Liquidität nicht gegeben, um eine größere Anschaffung direkt zu bezahlen, insbesondere bei kleinen oder noch sehr jungen Unternehmen. Das gilt für die Ersatzbeschaffung im Fuhrpark genauso wie für die Anschaffung neuer Büromöbel oder der Computeranlage. Wenn das Kapital knapp ist, muss der Unternehmer durch die Aufnahme eines Kredites dafür sorgen, dass er weiter handlungsfähig bleibt. Auch ein Unternehmen muss sehen, wie der Kredit am günstigsten zu bekommen ist. Und auch hier gilt, dass nicht immer die Hausbank die günstigsten Konditionen zu bieten hat. Das Unternehmen wird sich ebenso gründlich informieren und mit Sicherheit einen umfangreichen Kreditvergleich anstellen. Die Anbieter wollen auch hier gründlich miteinander verglichen werden, die Konditionen müssen einer genauen Inaugenscheinnahme standhalten. In den meisten Online-Portalen kann direkt der gewünschte Betrag eingegeben werden und die gewünschte Laufzeit oder die Ratenhöhe. Als Ergebnis gibt es meist eine ganze Liste an Anbietern, die infrage kommen. Die Konditionen werden übersichtlich und leicht vergleichbar dargestellt. Auf einer weiteren Seite werden auch viele Details angezeigt, die den gewünschten Kredit betreffen, sodass man auch im Detail die Angebote miteinander vergleichen kann. Meistens ist es sogar möglich von dort direkt zu einem Anbieter zu wechseln und eine persönliche Kreditanfrage zu stellen.
Sonntag, 4. September 2011
Dispokredit
Eigentlich heißt er Dispositionskredit, aber das Wort Dispokredit hat sich für diese Art von Kredit eingebürgert, jeder weiß, was damit gemeint ist. Seit 1968 gibt es ihn schon und er wird den Privatkunden auf ihren Girokonten eingeräumt. Es handelt sich dabei um eine betraglich begrenzte Möglichkeit, das Konto über das eigentliche Guthaben hinaus zu belasten.
Arten des Dispokredits und Bedingungen
In der Bankpraxis kann der Dispokredit auf zwei Arten gewährt werden. Entweder bekommt der Kunde einen Brief von der Bank, im dem ihm bankseits die Gewährung eines Dispokredits mitgeteilt wird oder es steht einfach eine Information auf dem Bankauszug, dass der Dispokredit ab sofort genutzt werden kann. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine einseitige Willenserklärung, ein Kreditangebot der Bank. Überzieht der Kunde nun sein Konto, nimmt er das Angebot an. Es kommt rechtswirksam ein Darlehensvertrag zustande. Überzieht der Kunde hingegen ungenehmigt sein Konto, steht die Durchführung der Zahlungsanweisung im Belieben der Bank. Der Kunde stellt mit der Überziehung einen Kreditantrag bei der Bank, die diesen jedoch ablehnen kann.
Die Bank nennt in ihrem einseitigen Kreditangebot die Grenze, bis zu der das Konto überzogen werden darf. Als Voraussetzung hierfür überprüft die Bank die Zahlungsbewegungen auf dem Konto des Kunden. Sind regelmäßige Zahlungseingänge zu verbuchen, wird ein solcher Kredit eher gewährt als bei unregelmäßigen Zahlungseingängen. Normalerweise verlangt die Bank für diese Art von Kredit keine Sicherheiten, da es generell möglich ist, diesen Kredit innerhalb kurzer Zeit zurückzuzahlen. Damit wird eine dauerhafte und ständig wachsende Überschuldung vermieden.
Zinsen und Beendigung
Für die Inanspruchnahme des Kredits werden tageweise Zinsen berechnet, die dem Konto belastet werden. Wird das vorher festgelegte Kreditlimit noch weiter überzogen, fallen zusätzliche Zinsen an, sogenannte Überziehungszinsen. Normalerweise ist der Zinssatz für einen Dispokredit variabel und nach den aktuellen Marktzinsen ausgerichtet. Die Zinsen müssen nur für den Betrag gezahlt werden, der tatsächlich im Minus steht und werden quartalsweise dem Konto belastet. Im Vergleich zu anderen Kreditformen sind die Zinsen recht hoch, bei dauerhafter Inanspruchnahme sollte besser ein Ratenkredit beantragt werden. Der Dispokredit ist sehr flexibel und kann jederzeit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Sobald das Konto keinen Sollstand mehr ausweist, gilt der Kredit als getilgt. Wird jedoch von der Seite der Bank nichts unternommen, kann der Kredit jederzeit durch eine neuerliche Überziehung des Kontos wieder aufleben. Soll der Kredit gekündigt werden, ist laut AGB eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, hierzu zählt beispielsweise eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden der Bank.
Für viele Kunden ist der Dispokredit eine praktische Sache. Das Konto ist am Nullpunkt, die nächste Gehaltszahlung dauert noch ein paar Tage, aber man bleibt trotzdem liquide. Die kleine Anschaffung, die neuen Klamotten oder der Kurztrip am Wochenende, es muss nichts so schnell aufgeschoben werden, da die Rechnungen über den Dispokredit abgedeckt sind und bezahlt werden. Es ist eine einfache Möglichkeit kurzfristig mehr Geld auszugeben als man hat. Sobald man aber merkt, dass der Engpass sich Monat für Monat wiederholt, sollte man über andere Lösungen nachdenken.
Arten des Dispokredits und Bedingungen
In der Bankpraxis kann der Dispokredit auf zwei Arten gewährt werden. Entweder bekommt der Kunde einen Brief von der Bank, im dem ihm bankseits die Gewährung eines Dispokredits mitgeteilt wird oder es steht einfach eine Information auf dem Bankauszug, dass der Dispokredit ab sofort genutzt werden kann. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine einseitige Willenserklärung, ein Kreditangebot der Bank. Überzieht der Kunde nun sein Konto, nimmt er das Angebot an. Es kommt rechtswirksam ein Darlehensvertrag zustande. Überzieht der Kunde hingegen ungenehmigt sein Konto, steht die Durchführung der Zahlungsanweisung im Belieben der Bank. Der Kunde stellt mit der Überziehung einen Kreditantrag bei der Bank, die diesen jedoch ablehnen kann.
Die Bank nennt in ihrem einseitigen Kreditangebot die Grenze, bis zu der das Konto überzogen werden darf. Als Voraussetzung hierfür überprüft die Bank die Zahlungsbewegungen auf dem Konto des Kunden. Sind regelmäßige Zahlungseingänge zu verbuchen, wird ein solcher Kredit eher gewährt als bei unregelmäßigen Zahlungseingängen. Normalerweise verlangt die Bank für diese Art von Kredit keine Sicherheiten, da es generell möglich ist, diesen Kredit innerhalb kurzer Zeit zurückzuzahlen. Damit wird eine dauerhafte und ständig wachsende Überschuldung vermieden.
Zinsen und Beendigung
Für die Inanspruchnahme des Kredits werden tageweise Zinsen berechnet, die dem Konto belastet werden. Wird das vorher festgelegte Kreditlimit noch weiter überzogen, fallen zusätzliche Zinsen an, sogenannte Überziehungszinsen. Normalerweise ist der Zinssatz für einen Dispokredit variabel und nach den aktuellen Marktzinsen ausgerichtet. Die Zinsen müssen nur für den Betrag gezahlt werden, der tatsächlich im Minus steht und werden quartalsweise dem Konto belastet. Im Vergleich zu anderen Kreditformen sind die Zinsen recht hoch, bei dauerhafter Inanspruchnahme sollte besser ein Ratenkredit beantragt werden. Der Dispokredit ist sehr flexibel und kann jederzeit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Sobald das Konto keinen Sollstand mehr ausweist, gilt der Kredit als getilgt. Wird jedoch von der Seite der Bank nichts unternommen, kann der Kredit jederzeit durch eine neuerliche Überziehung des Kontos wieder aufleben. Soll der Kredit gekündigt werden, ist laut AGB eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, hierzu zählt beispielsweise eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden der Bank.
Für viele Kunden ist der Dispokredit eine praktische Sache. Das Konto ist am Nullpunkt, die nächste Gehaltszahlung dauert noch ein paar Tage, aber man bleibt trotzdem liquide. Die kleine Anschaffung, die neuen Klamotten oder der Kurztrip am Wochenende, es muss nichts so schnell aufgeschoben werden, da die Rechnungen über den Dispokredit abgedeckt sind und bezahlt werden. Es ist eine einfache Möglichkeit kurzfristig mehr Geld auszugeben als man hat. Sobald man aber merkt, dass der Engpass sich Monat für Monat wiederholt, sollte man über andere Lösungen nachdenken.
Freitag, 2. September 2011
Privatkredit
Im Sprachgebrauch ist ein Privatkredit oft gleichbedeutend mit einem Ratenkredit für Privatpersonen. Die eigentliche Bedeutung beinhaltet allerdings, dass ein Privatkredit ein Kredit ist, dessen Kreditgeber eine Privatperson ist. Der Kreditnehmer kann also durchaus auch gewerblich sein. Verwandtenkredite sind ein Beispiel für einen gängigen Privatkredit.
Unterschied zum Bankkredit
Bei einem Privatkredit gelten einige Bedingungen nicht, die bei einem Bankkredit bestehen. Der Darlehnsvertrag kann völlig formlos geschlossen werden, das heißt, es genügt eine mündliche Vereinbarung für den Abschluss eines Privatkredits. Aus Sicherheitsgründen sollte man diese Form allerdings nicht wählen, da auf diese Weise der Beweis im Falle einer Rückforderung nur schwer erbracht werden kann, dass tatsächlich eine Forderung besteht. Oft entsteht der Wunsch nach einem Privatkredit aus der einfachen Tatsache, dass die Bank den gestellten Kreditantrag abgelehnt hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies für den Kreditnehmer ein höheres Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Die Möglichkeit, Sicherheiten für den Kredit zu vereinbaren, gibt es auch beim Privatkredit, allerdings ist es für einen Laien oft schwierig, einen solchen Sicherheitenvertrag juristisch korrekt zu formulieren, sodass er am Ende auch eingehalten werden muss.
Restriktive Kreditvergabekriterien lassen einen neuen Markt entstehen
Die Kreditvergabe bei Banken wird immer komplizierter. Angesichts verschiedenster Kreditvergabekriterien und gesetzlicher Regelungen ist es Banken nicht mehr so einfach möglich, Kredite zu vergeben. In Zeiten von Wirtschaftskrise, hoher Arbeitslosigkeit und überschuldeten Verbrauchern werden viele Darlehnsanträge abgelehnt, weil den Banken keine ausreichenden Sicherheiten geboten werden können oder weil das Einkommen nicht ausreicht. Aus dieser Situation heraus gehen viele Verbraucher dazu über, sich ihr Geld von Privatleuten zu leihen. Zunächst wird dies innerhalb der Familie und dann auch im Freundeskreis versucht. Oft befinden sich Familie und Freunde in einer ähnlich angespannten Situation und können selbst kein Geld verleihen. So sind in Deutschland verschiedene Plattformen entstanden, an die sich Verbraucher mit ihrem Anliegen wenden können. Dort ist es oftmals möglich, den Privatkredit sogar zu deutlich günstigeren Konditionen zu bekommen als bei der Bank. Zudem sind die Rückzahlungsmodalitäten häufig viel flexibler und Ratenaussetzungen oder -änderungen sind wesentlich einfacher und mit einem geringen bürokratischen Aufwand umsetzbar.
Plattformen für Privatkredite
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenführen. Als Kreditgeber kann man hier sein Geld auch anlegen und erhält oftmals sogar noch eine höhere Rendite als bei der Bank.
Als Kreditnehmer muss sich bei einer solchen Plattform zunächst einmal anmelden und recht umfangreiche Angaben, vor allem auch über die finanzielle Situation und das geplante Projekt machen. Um die Sicherheit der Kreditgeber zu gewährleisten, wird zunächst eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Der Kreditsuchende wird bei der Schufa überprüft. So kann der Kreditgeber einigermaßen sicher sein, dass er sein Geld auch wieder bekommt.
Findet der Kreditnehmer nun jemanden, der ihm für das geplante Projekt das gewünschte Geld leiht, kann die Kreditsumme ausgezahlt werden. Die Zinsen, die gezahlt werden sollen, sind frei verhandelbar und sind auch hier in gewissem Umfang von der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Die Rückzahlung erfolgt genau wie bei einer Bank auch in monatlichen Raten. Die Flexibilität ist deutlich höher gegenüber einer Bank, da der Kredit jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden kann.
Unterschied zum Bankkredit
Bei einem Privatkredit gelten einige Bedingungen nicht, die bei einem Bankkredit bestehen. Der Darlehnsvertrag kann völlig formlos geschlossen werden, das heißt, es genügt eine mündliche Vereinbarung für den Abschluss eines Privatkredits. Aus Sicherheitsgründen sollte man diese Form allerdings nicht wählen, da auf diese Weise der Beweis im Falle einer Rückforderung nur schwer erbracht werden kann, dass tatsächlich eine Forderung besteht. Oft entsteht der Wunsch nach einem Privatkredit aus der einfachen Tatsache, dass die Bank den gestellten Kreditantrag abgelehnt hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies für den Kreditnehmer ein höheres Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Die Möglichkeit, Sicherheiten für den Kredit zu vereinbaren, gibt es auch beim Privatkredit, allerdings ist es für einen Laien oft schwierig, einen solchen Sicherheitenvertrag juristisch korrekt zu formulieren, sodass er am Ende auch eingehalten werden muss.
Restriktive Kreditvergabekriterien lassen einen neuen Markt entstehen
Die Kreditvergabe bei Banken wird immer komplizierter. Angesichts verschiedenster Kreditvergabekriterien und gesetzlicher Regelungen ist es Banken nicht mehr so einfach möglich, Kredite zu vergeben. In Zeiten von Wirtschaftskrise, hoher Arbeitslosigkeit und überschuldeten Verbrauchern werden viele Darlehnsanträge abgelehnt, weil den Banken keine ausreichenden Sicherheiten geboten werden können oder weil das Einkommen nicht ausreicht. Aus dieser Situation heraus gehen viele Verbraucher dazu über, sich ihr Geld von Privatleuten zu leihen. Zunächst wird dies innerhalb der Familie und dann auch im Freundeskreis versucht. Oft befinden sich Familie und Freunde in einer ähnlich angespannten Situation und können selbst kein Geld verleihen. So sind in Deutschland verschiedene Plattformen entstanden, an die sich Verbraucher mit ihrem Anliegen wenden können. Dort ist es oftmals möglich, den Privatkredit sogar zu deutlich günstigeren Konditionen zu bekommen als bei der Bank. Zudem sind die Rückzahlungsmodalitäten häufig viel flexibler und Ratenaussetzungen oder -änderungen sind wesentlich einfacher und mit einem geringen bürokratischen Aufwand umsetzbar.
Plattformen für Privatkredite
Im Internet gibt es zahlreiche Plattformen, die Kreditgeber und Kreditnehmer zusammenführen. Als Kreditgeber kann man hier sein Geld auch anlegen und erhält oftmals sogar noch eine höhere Rendite als bei der Bank.
Als Kreditnehmer muss sich bei einer solchen Plattform zunächst einmal anmelden und recht umfangreiche Angaben, vor allem auch über die finanzielle Situation und das geplante Projekt machen. Um die Sicherheit der Kreditgeber zu gewährleisten, wird zunächst eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Der Kreditsuchende wird bei der Schufa überprüft. So kann der Kreditgeber einigermaßen sicher sein, dass er sein Geld auch wieder bekommt.
Findet der Kreditnehmer nun jemanden, der ihm für das geplante Projekt das gewünschte Geld leiht, kann die Kreditsumme ausgezahlt werden. Die Zinsen, die gezahlt werden sollen, sind frei verhandelbar und sind auch hier in gewissem Umfang von der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Die Rückzahlung erfolgt genau wie bei einer Bank auch in monatlichen Raten. Die Flexibilität ist deutlich höher gegenüber einer Bank, da der Kredit jederzeit vorzeitig zurückgezahlt werden kann.
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