Zu der zweiten Schicht der Altersvorsorge gehört die sogenannte Riester-Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 2000/2001 reformiert und die Rente gekürzt. Durch die Riester-Rente sollte diese Lücke wieder geschlossen werden. Zu Beginn der neuen Rente war sie ein vollkommener Flop. Erst in den letzten Jahren wurde die Riester-Rente vom Vertrieb der Versicherungsgesellschaften entdeckt und der Verkauf forciert. Auch waren hierzu einige Änderungen aufseiten des Gesetzgebers notwendig, damit diese Rente sowohl für den Kunden als auch für den Vermittler attraktiv wurde. Zusätzlich hat sich auch die Argumentation der Vermittler verändert. Während klassische Lebensversicherungen immer mehr an Bedeutung verlieren und es dadurch immer schwieriger wird, sie zu verkaufen, wird durch den Staat die Argumentation für „riestern“ gleich mitgeliefert. Denn wer will schon im Ruhestand am Hungertuch nagen?
Der Anfang der Riester-Rente 2001
Die neue Rente ist da: Wer bekommt wie viel? Nach Zustimmung des Bundesrates zur Rentenreform ist der Einstieg in die staatlich geförderte private Vorsorge geschafft. Davon profitieren Arbeiter, Angestellte, aber auch pflichtversicherte Selbstständige und Landwirte, Empfänger von Arbeitslosen- oder Krankengeld, Mütter und Väter während Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstleistende. Vom kommenden Jahr an gibt es staatliche Zulagen oder Steuervergünstigungen, je nachdem, was günstiger ist.
Die Förderung baut sich stufenweise auf. Zunächst einmal erhalten Alleinstehende und Verheiratete eine Grundzulage. Sie beträgt im nächsten und übernächsten Jahr zwar nur 75 DM, steigt jedoch auf bis zu 300 DM im Jahr 2008. Zudem steht dieser Betrag beiden Eheleuten zu, wenn diese steuerlich zusammen veranlagt werden und eigenständig rentenversichert sind. Hinzu addieren sich außerdem Kinderzulagen. Pro Sprössling sind das 90 DM im nächsten und übernächsten Jahr. Diese Zuschüsse klettern über 180 DM und 270 DM auf 360 DM pro Kind im Jahr 2008.
In den Genuss der staatlichen Gelder kommen aber nur diejenigen, die bereit sind, einen Teil des eigenen Einkommens in die Altersvorsorge zu stecken. Generell gilt: Je geringer das Einkommen, desto mehr beteiligt sich Vater Staat prozentual an der Förderung. Alleinstehende Geringverdiener mit einem Kind müssen beispielsweise nur 147 DM im Jahr selbst sparen, um im Gegenzug (in der Endstufe der Reform im Jahr 2008) stattliche 663 DM vom Staat zur Altersvorsorge zu bekommen. Das bedeutet: Mehr als 80 Prozent der Sparleistung trägt in diesem Fall die Allgemeinheit.
Andererseits: Je höher das Einkommen, desto mehr spendiert der Staat nominal, also in absoluten DM-Beträgen. Der Höchstbetrag für die Steuerabsetzbarkeit liegt bei über 4000 DM im Jahr. Wer bereit ist, vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der staatlichen Zulagen in die eigene Altersvorsorge zu investieren, der erhält die maximale Zulage. Ein verheirateter, allein verdienender Facharbeiter beispielsweise mit zwei Kindern und einem (Vorjahres-)Bruttogehalt von 60 000 DM muss selbst 1080 DM aufwenden, um zusätzlich 1320 DM vom Staat als Zuschuss (ab 2008) zu empfangen. Diese 1320 DM setzen sich aus zwei Grundförderbeträgen für ihn und seine Frau und zwei Kinderförderbeträgen von jeweils 360 DM zusammen. 1080 DM Eigenbeitrag und 1320 DM Zulagen ergeben zusammen 2400 DM. Dies wiederum entspricht den geforderten vier Prozent Gesamtleistung, um in den Genuss der Maximalförderung zu kommen.
Heute ist alles viel besser!
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