Mittwoch, 14. September 2011

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen und versichert die Sachen gegen Neuwert. Das heisst, wie die Sachen wieder neu in gleicher Art und Güte zu beschaffen sind. In der Fachwelt spricht man auch von der verbundenen Hausratversicherung, da die Leistungen nur im Verbund zu bekommen sind und einzelne versicherte Leistung nicht gekündigt werden können, ohne den gesamten Vertrag zu kündigen.

Versicherte Gefahren und Kosten

Die wichtigsten Gefahren, die in der Hausratsversicherung versichert werden, sind der Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Ein schönes Beispiel für ein versichertes Feuer ist die Kerze am Weihnachtsbaum, die durch einen Luftzug die Flamme auf die Vorhänge überspringen lässt. Somit hat das Feuer oder die Flamme den bestimmungsgemäßen Herd verlassen und kann sich aus eigener Kraft ausbreiten.

Nach dem Feuer geht es an die Bestandsaufnahme. Die Sachen, die zerstört wurden und was zur Wiederherstellung alles notwendig ist. Zunächst wird aufgeräumt und entsorgt. Vielleicht ist die Räumung der gesamten Wohnung notwendig, damit ordnungsgemäß renoviert werden kann. Die nicht beschädigten Sachen müssen transportiert und gelagert werden. Eventuell wird nun die leer stehende Wohnung bewacht werden müssen. Es erfolgt die Renovierung und Wiederbeschaffung der zerstörten Gegenstände sowie die Einräumung. Alle diese Kosten werden von der Hausratversicherung übernommen.

Ein Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser aus bestimmten Quellen bestimmungswidrig austritt. Ein Eckventil am Waschbecken wird undicht oder die angeschlossene Zuleitung löst sich komplett und setzt die Wohnung oder das Haus unter Wasser. Alle nicht mit dem Haus oder Wohnung verbundenen Gegenstände zählen zum Hausrat und sind versichert.

Der Herbststurm fegt mit mindestens Windstärke acht über das Land. Die Fenster werden eingedrückt und der Regen macht die Möbel in der Wohnung kaputt. Ein klarer Fall für die Leistungen der Hausratversicherung. Die Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel die Fenster, werden über die Gebäudeversicherung abgedeckt und nicht wie oft angenommen, über die Hausratversicherung.

Einbrecher hebeln die Balkontür auf und stehlen die wertvollsten Gegenstände. Dabei randalieren sie auch noch und zerstören die Einrichtung. Wer so etwas schon mitgemacht hat, wird nach dem Schock froh sein, eine Hausratversicherung zu haben, die alle Schäden ersetzt.
Diese Gefahren sind immer versichert, aber der Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag erweitert werden. Zusätzlich lassen sich Fahrraddiebstahl und Überspannungsschäden mitversichern. Bei Vertragsabschluss sollte der Kunde darauf achten, dass kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgen kann. In einem normalen Haushalt werden 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vorgeschlagen. Also bei einhundert Quadratmetern bedeutet das eine Versicherungssumme von 65.000 Euro.

Ausschlüsse

Wie in jeder anderen Versicherung auch versucht sich der Versicherer zu schützen und die Leistungspflicht einzugrenzen. So sind zum Beispiel Krieg oder Schäden durch Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Feuer muss eine offene Flamme haben, Sengschäden werden nicht bezahlt. Brennt allerdings die Kunststoffgardine und Funken fliegen auf den Teppich und versengen ihn, das ist wieder versichert, weil der Ursprung die offene Flamme ist.

Bei Überspannungsschäden muss der Blitz direkt einschlagen und nicht durch Überspannung im Stromnetz wegen Blitzeinschlag zwei Straßen weiter die Gerätschaften kaputtgehen. Gerade an diesem Punkt drücken sich sehr viele Versicherer und verweigern den Kunden die Erstattung.

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