Sonntag, 4. September 2011

Dispokredit

Eigentlich heißt er Dispositionskredit, aber das Wort Dispokredit hat sich für diese Art von Kredit eingebürgert, jeder weiß, was damit gemeint ist. Seit 1968 gibt es ihn schon und er wird den Privatkunden auf ihren Girokonten eingeräumt. Es handelt sich dabei um eine betraglich begrenzte Möglichkeit, das Konto über das eigentliche Guthaben hinaus zu belasten.
Arten des Dispokredits und Bedingungen
In der Bankpraxis kann der Dispokredit auf zwei Arten gewährt werden. Entweder bekommt der Kunde einen Brief von der Bank, im dem ihm bankseits die Gewährung eines Dispokredits mitgeteilt wird oder es steht einfach eine Information auf dem Bankauszug, dass der Dispokredit ab sofort genutzt werden kann. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um eine einseitige Willenserklärung, ein Kreditangebot der Bank. Überzieht der Kunde nun sein Konto, nimmt er das Angebot an. Es kommt rechtswirksam ein Darlehensvertrag zustande. Überzieht der Kunde hingegen ungenehmigt sein Konto, steht die Durchführung der Zahlungsanweisung im Belieben der Bank. Der Kunde stellt mit der Überziehung einen Kreditantrag bei der Bank, die diesen jedoch ablehnen kann.

Die Bank nennt in ihrem einseitigen Kreditangebot die Grenze, bis zu der das Konto überzogen werden darf. Als Voraussetzung hierfür überprüft die Bank die Zahlungsbewegungen auf dem Konto des Kunden. Sind regelmäßige Zahlungseingänge zu verbuchen, wird ein solcher Kredit eher gewährt als bei unregelmäßigen Zahlungseingängen. Normalerweise verlangt die Bank für diese Art von Kredit keine Sicherheiten, da es generell möglich ist, diesen Kredit innerhalb kurzer Zeit zurückzuzahlen. Damit wird eine dauerhafte und ständig wachsende Überschuldung vermieden.

Zinsen und Beendigung

Für die Inanspruchnahme des Kredits werden tageweise Zinsen berechnet, die dem Konto belastet werden. Wird das vorher festgelegte Kreditlimit noch weiter überzogen, fallen zusätzliche Zinsen an, sogenannte Überziehungszinsen. Normalerweise ist der Zinssatz für einen Dispokredit variabel und nach den aktuellen Marktzinsen ausgerichtet. Die Zinsen müssen nur für den Betrag gezahlt werden, der tatsächlich im Minus steht und werden quartalsweise dem Konto belastet. Im Vergleich zu anderen Kreditformen sind die Zinsen recht hoch, bei dauerhafter Inanspruchnahme sollte besser ein Ratenkredit beantragt werden. Der Dispokredit ist sehr flexibel und kann jederzeit teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden. Sobald das Konto keinen Sollstand mehr ausweist, gilt der Kredit als getilgt. Wird jedoch von der Seite der Bank nichts unternommen, kann der Kredit jederzeit durch eine neuerliche Überziehung des Kontos wieder aufleben. Soll der Kredit gekündigt werden, ist laut AGB eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Eine fristlose Kündigung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich, hierzu zählt beispielsweise eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden der Bank.

Für viele Kunden ist der Dispokredit eine praktische Sache. Das Konto ist am Nullpunkt, die nächste Gehaltszahlung dauert noch ein paar Tage, aber man bleibt trotzdem liquide. Die kleine Anschaffung, die neuen Klamotten oder der Kurztrip am Wochenende, es muss nichts so schnell aufgeschoben werden, da die Rechnungen über den Dispokredit abgedeckt sind und bezahlt werden. Es ist eine einfache Möglichkeit kurzfristig mehr Geld auszugeben als man hat. Sobald man aber merkt, dass der Engpass sich Monat für Monat wiederholt, sollte man über andere Lösungen nachdenken.

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