Eine der wichtigsten Versorgungsquellen ist unsere Arbeitskraft. Dabei spielt es keine Rolle, was wir machen, Hauptsache wir können schaffen. Dieses Gut kann sehr schnell durch äußere oder innere Einflüsse beeinträchtigt oder komplett aufgelöst werden. Der Verlust der Arbeitskraft, die Beeinträchtigung, den derzeitigen Beruf weiter ausüben zu können, führt in die Berufsunfähigkeit.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der privaten Versicherungswirtschaft auch als BU-Versicherung oder BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) bezeichnet. Dort ist sie meistens an eine Lebens- oder Rentenversicherung angehängt. Selten sind die Abschlüsse einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beobachten. Neben der Unfallversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Invaliditätsversicherungen.
Beispiele
Beim Bauen seiner Überdachung rutscht Herr P. auf dem Gebälk aus und stürzt aus einer Höhe von zweieinhalb Metern herunter. Dabei schlägt er sich an einem Querbalken den Kopf an. Mit einem Schädel-Hirn-Trauma kommt er besinnungslos ins Krankenhaus, wo er zehn Wochen bleiben muss. Danach geht es für einige Monate in die Rehabilitation, da durch den Aufschlag auf den Querbalken irreparable Schäden am Gehirn entstanden sind. Es kommt zu epileptischen Anfällen. Zwar probiert Herr P. wieder, seine Arbeit als technischer Leiter der Omnibusse seiner Stadt, aber es kommt immer wieder zu heftigen Anfällen und zu langen krankheitsbedingten Ausfällen. Die Ärte bescheinigen ihm die Berufsunfähigkeit.
Da der letzte ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, greift nun seine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierzu darf er zu mindestens fünfzig Prozent nicht mehr in der Lage sein, seinen Beruf auszuüben. Dabei kommt es auch immer auf die Bedingungen des Versicherers an. Die Definition der Berufsunfähigkeit lautet: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte durch Was? Wie lange? außer Stande ist, welchen Beruf? Auszuüben, den er vor Was? hatte.“
Das Was? bezieht sich auf Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. Mit wie lange? wird der Prognosezeitraum bemessen (in der Regel mindestens sechs Monate) und mit welchen Beruf? ist der zuletzt ausgeübte Beruf anzugeben.
Im Fall von Herrn P. liest sich das dann so: Herr P. ist völlig berufsunfähig, da er infolge der Körperverletzung, die ärztlich bescheinigt wurde, voraussichtlich für die Dauer von mindestens sechs Monaten außerstande ist, seinen Beruf als Kfz-Meister und technischer Leiter auszuüben.
Abstrakte Verweisung
Einige Versicherungsgesellschaften haben die sogenannte abstrakte Verweisung noch in ihren Verträgen und Bedingungen. Ein Vertrag mit einer solchen Klausel ist strikt abzulehnen, denn er führt oft zur Leistungsfreiheit des Versicherers und der Kunde ist zusätzlich zu seiner Erkrankung oder Verletzung ohne Einnahmen. Es bedeutet, dass der Versicherer sich auf eine Formulierung stützt, die besagt, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausüben kann, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung seiner jetzigen Lebensstellung entspricht. Auch wenn das Einkommen bis zu zwanzig Prozent niedriger sein sollte als zuvor. Ob es einen Job gibt oder nicht, ist nur Sache des Betroffenen. Die Versicherer verweisen nur auf einen anderen Beruf. Ein Gefässchirurg verliert bei einem Unfall einen Daumen. Er ist faktisch berufsunfähig, aber der Versicherer kann ihn darauf verweisen, als Berater oder Ähnlichen zu arbeiten und ist somit von der Leistung befreit.
Deshalb ist es vor Abschluss immer wichtig, einen unabhängigen Experten einzuschalten und Verträge auf solche Fußangeln zu überprüfen.
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