Dienstag, 20. September 2011

Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Dabei übernimmt der Versicherer im vereinbarten Umfang bei Interessenwahrnehmung die erforderlichen Kosten.

So sind die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung in den meisten Bedingungen formuliert. Wichtig ist dabei die Aussage „im vereinbarten Umfang“. Denn wer keine Rechtsschutzversicherung für den Beruf abgeschlossen hat, kann dafür auch keine Leistung beanspruchen, obwohl er Verkehrsrechtsschutz versichert hat.

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen

Viele Versicherer bündeln die einzelnen Versicherungsleistungen und bieten ihren Kunden Pakete an. Da gibt es das Paket für den Privatbereich, Verkehr, Beruf und Arbeit, für die Wohnung und das Grundstück und viele mehr. Somit entstehen Bausteine, die dann einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden können. Es wird dann auch noch eine Unterscheidung vorgenommen, ob die Rechtsschutzversicherung als Privatperson benötigt wird oder für Gewerbetreibende. Da kommt dann der sogenannte Firmenrechtsschutz zum Tragen. Die Pakete sind im Einzelnen weiter untergliedert. Oft überfordern die vielen Untergliederungen den Kunden und können bei speziellen Konstellationen nur von den Experten der Versicherer geklärt werden.

Einige Beispiele zu den Versicherungsleistungen

Eine Frau stürzt im Supermarkt und verletzt sich. Wenn der Fall klar ist und der Betreiber des Supermarkts dafür verantwortlich, wird die Haftpflichtversicherung des Betreibers leisten. Kommt es aber zu Streitigkeiten und die Frau hat eine private Rechtsschutzversicherung, wird der Versicherer die Leistung für die Geltendmachung der Ansprüche übernehmen. Aufseiten des Betreibers wird die Haftpflichtversicherung die Abwehr der Ansprüche übernehmen.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber findet der Versicherungsnehmer eines Arbeitsrechtsschutzes für nicht gerechtfertigt. Mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz kann er einen Anwalt seiner Wahl beauftragen, um sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Abgedeckt im Versicherungsschutz sind die Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen.
Als Verkehrsteilnehmer, ob mit Auto, Motorrad oder Mofa, ist ein Verkehrsrechtsschutz unerlässlich. Es droht der Führerscheinentzug, eine Unstimmigkeit mit der Autowerkstatt oder ein unberechtigtes Bußgeld und dafür soll ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Auch hilft der Verkehrsrechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall.

Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern sind heute an der Tagesordnung. Oft müssen die Gerichte entscheiden und es entsteht ein langer Weg, der ohne Anwalt aussichtslos ist. Selbst wenn man sich selbst als gutmütig halten sollte, ist man vor einer Klage des Nachbarn nie sicher. Die Kosten steigen sehr schnell in eine Höhe, die dann kaum noch zu bewältigen ist. Abhilfe schafft hier der Haus- und Wohnungsrechtsschutz. Er übernimmt die Kosten des Verfahrens, egal wie es ausgehen mag.

Grundlage und Ausschlüsse einer Rechtsschutzversicherung

Es gibt aber auch generelle Ausschlüsse in den Versicherungsverträgen. So kann niemand den eigenen Rechtsschutzversicherer mit seiner Versicherung verklagen. Klagen vor dem Verfassungsgericht sowie den internationalen Gerichtshöfen sind ebenfalls ausgeschlossen. Genaue Angaben sind in den ARB (Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen) zu finden wie auch in den Bedingungen des abgeschlossenen Leistungsumfangs.

Egal, welcher Versicherungsschutz gewählt wurde und welcher Versicherer den Versicherungsschein ausstellt, in einem Leistungsfall muss immer zuerst eine Deckungszusage eingeholt werden. Ist die Angelegenheit bereits am Laufen, ist es meist zu spät und der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Es sind Wartezeiten bei einem Neuabschluss einzuhalten und es gibt Selbstbehalte in den einzelnen Tarifen.

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