Wer gerade dabei ist, die ersten Schritte für seine Selbständigkeit zu planen, der sollte sich jetzt nicht mehr so viel Zeit lassen, vor allen Dingen dann nicht, wenn er so der Arbeitslosigkeit entfliehen möchte. Dabei spielt es keine Rolle, ob Langzeitarbeitslose oder erst seit kurzer Zeit ohne Job. Der Gründungszuschuss wird laut Bundesarbeitsministerium gekürzt, das entsprechende Gesetz soll im Jahr 2012 in Kraft treten.
So sieht es bisher aus
Die Selbstständigkeit ist für viele der einzige Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bzw. der einzige Weg, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Gründungszuschuss war seit August 2006 das beliebteste Förderinstrument der Agentur für Arbeit. Dabei ist die Förderung am Anfang noch genauso hoch wie die Zahlungen in Arbeitslosengeld I, das normalerweise gezahlt werden muss. Existenzgründer haben darauf einen Rechtsanspruch, auf jeden Fall bis Ende 2011. Im Höchstfall werden 2.274,60 EUR gezahlt, zuzüglich 300 EUR für die Sozialversicherung.
Keine Pflichtleistung, nur noch eine Ermessensleistung!
Für 2012 ist nun vorgesehen, aus dieser Pflichtleistung eine Ermessensleistung zu machen. Das heißt, dass die Bewilligung des Gründungszuschusses in hohem Maße vom entsprechenden Sachbearbeiter abhängig ist und wie dieser die Situation einschätzt. Es soll auch nur geleistet werden, wenn der Gründer noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, bisher waren es 90 Tage. Außerdem wird die Förderzeit auf sechs Monate verringert, bisher waren es neun.
Erwarteter Rückgang der Zahlungen: mehr als eine Milliarde Euro in den nächsten zwei Jahren
Im Jahr 2010 wurden insgesamt 1,8 Milliarden Euro an Existenzgründungszuschuss ausgezahlt. Für das Jahr 2012 wird durch das neue Gesetz mit einem Rückgang auf 0,8 Milliarden Euro gerechnet. Im Folgejahr sollen es dann nur noch 0,5 Milliarden Euro sein.
Mein Tipp:
Sollten Sie gerade dabei sein, ein Gründungsvorhaben zu planen, sollten Sie das Ganze etwas beschleunigen. Am besten ist es, Sie machen sich noch vor der Änderung des Gesetzes selbstständig und entgehen so dem Risiko, am Ende keinen Existenzgründungszuschuss mehr zu bekommen oder zumindest nicht mehr in dem Umfang wie bisher.
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